Wenn durch ein Schadensereignis rechtlich schützenswerte Güter, wie Leben, Gesundheit oder Umwelt, beeinträchtigt oder gefährdet sind, können Staatsanwaltschaften Ermittlungen mit dem Ziel einleiten, Verantwortliche für dieses Ereignis zur Rechenschaft zu ziehen.
Folgende Punkte sind vor der Ermittlung durch die befragte Person zu klären:
- Können sich die ermittelnden Personen per Ausweis legitimieren?
- Nachfragen, ob es sich um eine reine Erkundigung handelt oder um eine Vernehmung.
- Hinterfragen, gegen wen eventuell ermittelt wird.
- Klarstellen, ob man als Zeuge oder Beschuldigter vernommen werden soll. Da es keine weitere Möglichkeit gibt, muss die ermittelnde Person dies genau sagen.
- Abklären, welche konkreten Vorwürfe erhoben werden. Geht es um eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat? Finden die Ermittlungen am Ort des Geschehens statt, ist dafür Sorge zu tragen, dass sich keine unbeteiligten Personen in dem Bereich befinden.
Alle Antworten zu den Fragen sollten sorgsam überlegt sein. Wenn überhaupt, dann nur mit ganz kurzen Sätzen auf die direkten Fragen antworten.
- Waren Sie an der Arbeitsstelle tätig? "Ja."
- Was war Ihre Aufgabe? "Ich habe das Getriebe montiert."
- Wer ist Ihr Vorgesetzter? "Herr Schulz."
- Was haben Sie gesehen? "Wie jemand vom Gerüst stürzte."
- Wie ist es dazu gekommen? "Kann ich nicht sagen."
- Warum können Sie das nicht sagen? "Habe nur gesehen, wie er plötzlich neben mir aufgeschlagen ist."
- Was haben Sie dann gemacht? "Erste Hilfe geleistet und den Vorgesetzten gerufen."
Zur Person müssen Aussagen gemacht werden. Zur Sache sollten Beschuldigte die Aussage verweigern und sich über ihren Anwalt schriftlich äußern. Am Ende der Vernehmung ist ein schriftliches Protokoll zu erstellen. Zeugen und Beschuldigte müssen darauf achten, dass dies die Vernehmung richtig wiedergibt. Eine Kopie des Protokolls bleibt im Unternehmen, eine weitere sollte unmittelbar dem Anwalt übergeben werden.
Innerbetriebliche Sanktionen
Wir benötigen ausschließlich Führungskräfte mit hoher Fach- und Sozialkompetenz, die sich im Schadensfall vor ihre Mitarbeiter stellen und ihnen die erforderliche Rückendeckung geben. Alle betrieblichen Praktiker wissen, was mit diesen Sätzen gemeint ist. Steht, von der Unternehmensleitung ausgehend, jeder für seine Kollegen ein und versucht zu helfen, werden sich alle Betroffenen gestärkt und motiviert auch weiterhin für das Unternehmen einsetzen. Vorschnelle innerbetriebliche Sanktionen bei Unfällen und Schadensfällen können schnell nach außen dringen. Das kommt einer Vorverurteilung gleich. Deshalb ist es wichtig, dass möglichst keine innerbetrieblichen Sanktionen erfolgen, solange der Staatsanwalt ermittelt.