Sicherheit im Unternehmen wird angestrebt, jedoch kann ein "risikofreier" Zustand nicht erreicht werden. Trotz technischer, organisatorischer bzw. persönlicher Schutzmaßnahmen sind Unfälle oder Erkrankungen möglich. Es geht im Arbeitsschutz deshalb um Abgrenzungen: Risiken werden akzeptiert bzw. toleriert oder nicht.

  • Restrisiko bezeichnet Gefahren, die nicht durch technische Maßnahmen ausgeschlossen werden können.
  • Grenzrisiko ist dagegen das größte noch vertretbare (tolerierte) Risiko eines bestimmten technischen Vorgangs oder Zustands. Es wird festgelegt, welche Gefahren und deren mögliche Folgen noch akzeptiert werden. Deshalb werden z. B. für den Umgang mit Gefahrstoffen, Lärm oder Vibrationen Grenzwerte festgelegt. Das Grenzrisiko liegt zwischen "sicher" und "unsicher". Die Unternehmensführung muss selbst festgelegte Grenzrisiken verantworten.
 
Praxis-Beispiel

Akzeptanz und Toleranz am Beispiel Risikowerte

Risikowerte gelten für krebserzeugende Stoffe, für die derzeit kein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) festgelegt werden kann. Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) legt diese stoffspezifischen Konzentrationen fest auf der Grundlage des Risikos, an Krebs zu erkranken.

Die Risiken beziehen sich auf eine Arbeitslebenszeit von 40 Jahren bei einer kontinuierlichen arbeitstäglichen Exposition:

  • Das Akzeptanzrisiko liegt bei 4:100.000. Schadenseintritt ist möglich.
  • Das Toleranzrisiko beträgt 4:1.000. Hier ist ein Schadenseintritt wahrscheinlich, Beschäftigte dürfen höheren Konzentrationen nicht ausgesetzt werden.

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