Zusammenfassung
Vorbeugen ist besser als bohren. Was für die Zähne gilt, gilt erst recht für die schwer heilbare Krankheit Repetitive Strain Injury (RSI). Denn wenn es kaum Chancen auf eine Heilung gibt, dann spielt die Vorbeugung eine entscheidende Rolle. RSI ist ein Syndrom und keine klar abgrenzbare Krankheit. RSI ist sehr vielschichtig – es kann rein physische und/oder psychische Ursachen haben. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie sich systematisch über die Beseitigung von Symptomen bis zur Beseitigung der eigentlichen Ursachen durcharbeiten. Mit dem Medienbündel zu diesem Fachbeitrag sind Sie – ausgehend von der Beurteilung der IST-Situation – in der Lage, ein gezieltes RSI-Präventionsprogramm in Ihrer Firma ein- und durchzuführen. Ihnen stehen Checklisten und weitere Tools für alle Schritte zur Verfügung – von der Ersteinschätzung bis zur Betreuung von Betroffenen. So können Sie RSI nachhaltig vorbeugen.
1 Die Gefahren an der Quelle bekämpfen
Die Allgemeinen Grundsätze in § 4 Arbeitsschutzgesetz bringen es auf den Punkt: "Die Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen". Die Grundsätze formulieren auch, wie das am besten geschehen kann: "Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird" (sog. Verhältnisprävention).
Welche Standards dabei gelten, ist auch vorgegeben: "bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen". In einer globalen Welt sind hier auch die weltweiten Erkenntnisse und die dort gemachten Erfahrungen zur Lösung heranzuziehen.
Die Lösungswege sind bewusst nicht eindimensional auf Verhältnisse oder das Verhalten beschränkt, sondern werden ganzheitlich formuliert: "Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen".
Aus diesen Gründen setzt das RSI-Präventionsprogramm ganzheitlich und systemergonomisch am Arbeitsplatz und dem Verhalten des Mitarbeiters an. Was bringen die richtigen Verhältnisse, wenn diese vom Mitarbeiter nicht richtig genutzt werden? Richtig: nichts – deshalb steht in einem der Allgemeinen Grundsätze des § 4 ArbSchG bewusst "den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen" (vgl. auch § 12 ArbSchG).
Bevor man sich mit gezielten Maßnahmen gegen RSI beschäftigt, ist es am sinnvollsten, wenn man zunächst einmal überprüft, inwieweit man die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Optimierung der Büroarbeitsplätze durchgeführt hat. Das sind grundsätzlich die beiden folgenden:
- Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 ArbSchG und die Beseitigung der dabei festgestellten Mängel.
- Die Unterrichtung und Unterweisung gem. § 12 ArbSchG und § 6 ArbStättV des Mitarbeiters. Nur die richtige Benutzung der vorhandenen Ausstattung (Verhältnisse) garantiert einen gesunden Umgang der Mitarbeiter damit. Eine Unterweisung muss mindestens jährlich und in verständlicher Form und Sprache durchgeführt werden (§ 6 Abs. 4 ArbStättV). Arbeitgeber müssen daher prüfen, ob für Beschäftigte anderer Nationalitäten ggf. Unterweisungen in der jeweiligen Landessprache erforderlich sind.
Der Wandel der Büroarbeit, die flexiblen Arbeitsorte und die Nutzung mobiler Geräte machen eine sich wiederholende und laufende präventive Schulung gem. § 6 Abs. 4 ArbStättV nötig: "Unterweisungen sind unverzüglich zu wiederholen, wenn sich die Tätigkeiten der Beschäftigten, die Arbeitsorganisation, die Arbeits- und Fertigungsverfahren oder die Einrichtungen und Betriebsweisen in der Arbeitsstätte wesentlich verändern und die Veränderung mit zusätzlichen Gefährdungen verbunden ist."
Schleichenden Gefahren im Vorfeld begegnen
Unter "wesentlich ändern" fällt der Prozess am Bildschirmarbeitsplatz auf den ersten Blick sicher nicht. Doch gerade die versteckten Gefahren, die sich in der Summe nur schleichend und unterhalb des Radars entwickeln, sind deshalb nicht weniger gefährlich.
Öffentlichkeitsarbeit
Diskutieren Sie in Ihrem ASA den Einsatz und nutzen Sie einen kleinen Aufhänger, um das Thema aufzugreifen:
- Zeitungsartikel in der Lokalpresse,
- Fernsehbeitrag mit Link,
- Newsletter-Meldung.
Oder bringen Sie es gezielt über die Gremien als Thema ein, z. B.
- Betriebsversammlung; vielleicht auch nur einmal das Thema als Frage stellen.
- Eine Mitarbeiterumfrage durchführen und fragen wie ergonomisch die Mitarbeiter arbeiten. Prämieren Sie die Lösungen und verteilen Sie die Zusammenfassung der gefundenen Lösungen. Eine solche mitarbeiterorientierte Unterweisung (MoU) bringt mehr ein als die erhobene Zeigefingermethode.
Jeden Mitarbeiter unabhängig vom Alter mit einen gezielten Medienmix erreichen:
- das Handout für alle, die lieber lesen
- ein E-Learning für alle, die sich lieber durchklicken wollen (PDF oder PowerPoint)
- ein Online-Training für alle, die es sich richtig erarbeiten wollen
- ein Video für alle visuellen Personen mit...