• Anlagen, einschließlich geeigneter Rohrleitungen, Schläuche und Gelenkrohre auf Dauer dicht halten und einer regelmäßigen Prüfung durch eine befähigte Person unterziehen.
  • Geeignete Dichtwerkstoffe verwenden, auf Gleitmittel möglichst verzichten.
  • Einer gefährlichen Sauerstoffanreicherung in geschlossenen Räumen durch eine angemessene Lüftung entgegenwirken, ggf. technische Lüftung und abgesaugte Luft nicht zurückführen.
  • Die Gasentnahme muss durch einen Druckminderer erfolgen.
  • Nur Druckminderer und Druckmessgeräte mit einer Aufschrift wie "Sauerstoff! Öl- und fettfrei" verwenden.
  • Beim Zudrehen des Ventils ausschließlich Fachwerkzeug verwenden oder von Hand das Ventil öffnen bzw. schließen.
  • Ventile nicht mit Gewalt öffnen.
  • Beim Transport von Sauerstoffflaschen darauf achten, dass das Ventil geschlossen und eine Schutzkappe aufgeschraubt ist.
  • Sauerstoffflaschen gegen Umfallen, Herunterfallen sichern, nicht werfen.
  • Sauerstoffflaschen vor mechanischer Beschädigung schützen gegebenenfalls Anfahrschutz anbringen, Sicherheitsabstand einrichten.
 
Wichtig

Maßnahmen bei betriebsbedingter Sauerstoffanreicherung

Die Freisetzung von Sauerstoff fördert die Brandgefahr: Luft enthält ca. 21 Vol.-% Sauerstoff. Eine gefährliche Sauerstoffanreicherung beginnt bereits bei mehr als 21 %, eine klare Grenze gibt es nicht. Bei betriebsbedingter Sauerstoffanreicherung z. B. bei Herstellungsprozessen in der chemischen Industrie sind deshalb folgende Maßnahmen zu beachten:

  • Arbeitsbereich abgrenzen,
  • Zugang beschränken,
  • Verbotszeichen P003 "Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten" anbringen,
  • offene Flammen vermeiden, nicht Rauchen, von Zündquellen fernhalten,
  • Funkenbildung vermeiden,
  • Arbeiten in feuer- und explosionsgefährdeten Bereichen nur mit Erlaubnisschein,
  • beim Arbeiten mit Sauerstoff sind Anlagenteile, Werkzeuge und Kleidung frei von Ölen, Fetten, Schlacke, Rost usw. zu halten,
  • geeignete Reinigungsverfahren und -mittel anwenden.

Für Labore gilt: Arbeiten, bei denen eine erhöhte Sauerstoff-Konzentration auftreten kann, müssen grundsätzlich in Abzügen ausgeführt werden.

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