Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Sauerstoff / 3.1 Technische Maßnahmen

Dipl.-Biol. Bettina Huck, Dipl.-Ing. Jürgen Knopp
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
  • Anlagen, einschließlich geeigneter Rohrleitungen, Schläuche und Gelenkrohre auf Dauer dicht halten und einer regelmäßigen Prüfung durch eine befähigte Person unterziehen.
  • Geeignete Dichtwerkstoffe verwenden, auf Gleitmittel möglichst verzichten.
  • Einer gefährlichen Sauerstoffanreicherung in geschlossenen Räumen durch eine angemessene Lüftung entgegenwirken, ggf. technische Lüftung und abgesaugte Luft nicht zurückführen.
  • Die Gasentnahme muss durch einen Druckminderer erfolgen.
  • Nur Druckminderer und Druckmessgeräte mit einer Aufschrift wie "Sauerstoff! Öl- und fettfrei" verwenden.
  • Beim Zudrehen des Ventils ausschließlich Fachwerkzeug verwenden oder von Hand das Ventil öffnen bzw. schließen.
  • Ventile nicht mit Gewalt öffnen.
  • Beim Transport von Sauerstoffflaschen darauf achten, dass das Ventil geschlossen und eine Schutzkappe aufgeschraubt ist.
  • Sauerstoffflaschen gegen Umfallen, Herunterfallen sichern, nicht werfen.
  • Sauerstoffflaschen vor mechanischer Beschädigung schützen gegebenenfalls Anfahrschutz anbringen, Sicherheitsabstand einrichten.
 
Wichtig

Maßnahmen bei betriebsbedingter Sauerstoffanreicherung

Die Freisetzung von Sauerstoff fördert die Brandgefahr: Luft enthält ca. 21 Vol.-% Sauerstoff. Eine gefährliche Sauerstoffanreicherung beginnt bereits bei mehr als 21 %, eine klare Grenze gibt es nicht. Bei betriebsbedingter Sauerstoffanreicherung z. B. bei Herstellungsprozessen in der chemischen Industrie sind deshalb folgende Maßnahmen zu beachten:

  • Arbeitsbereich abgrenzen,
  • Zugang beschränken,
  • Verbotszeichen P003 "Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten" anbringen,
  • offene Flammen vermeiden, nicht Rauchen, von Zündquellen fernhalten,
  • Funkenbildung vermeiden,
  • Arbeiten in feuer- und explosionsgefährdeten Bereichen nur mit Erlaubnisschein,
  • beim Arbeiten mit...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • DGUV Information 209-052: Elektrostatisches Beschichten ... / 4.1 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
    0
  • DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbe ... / Anhang 4 (zu Anlage 2 Abschnitt 3) Betriebsspezifischer Teil der Betreuung
    0
  • DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbe ... / Genehmigung
    0
  • Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und ... / 3. TEIL 3: TABELLE ZUR HARMONISIERTEN EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG [Bis 31.05.2017: TEIL 3: HARMONISIERTE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG – TABELLEN]
    0
  • Handbuch zum Thema Ganzkörper-Vibration / KAPITEL 4 GESUNDHEITSÜBERWACHUNG
    0
  • Handbuch zum Thema Hand-Arm-Vibration / H.3 Wissenschaftliche Veröffentlichungen
    0
  • Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments un ... / ANHANG XIII ENERGIEEFFIZIENZKRITERIEN FÜR DIE REGULIERUNG VON ENERGIENETZEN UND FÜR STROMNETZTARIFE
    0
  • Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren: Verfahren ... / 3.4.1 Widerstandsschweißen
    0
  • TRBS 1201 Teil 4: Prüfung von überwachungsbedürftigen An ... / 3.1 Allgemeine Zielsetzungen
    0
  • Umweltauditgesetz / § 30 Abschnitt 5 Beschränkung der Haftung
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional
Top-Themen
Downloads
Haufe Shop Arbeitsschutz
Produktempfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
Risiken vermeiden: Unterweisungen im Arbeitsschutz
Unterweisungen im Arbeitsschutz
Bild: Haufe Shop

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden regelmäßig zum Arbeitsschutz zu unterweisen. Das Buch vermittelt das nötige Know-how, erklärt die erfolgreiche Durchführung, stellt Methoden und Medien vor und erläutert praxisrelevante Details.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Arbeitsschutz Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren