Dipl.-Ing. Matthias Glawe
Die Anwendung einzelner Schutzmaßnahmen ist durch die jeweilige Netzkonfiguration vorgegeben. Netzsysteme sind Energieverteilungssysteme mit Nennspannungen bis 1.000 V. Sie sind gegliedert nach der Art der aktiven Leiter und der Art der Erdverbindung. Insbesondere in Städten, wo angrenzende Grundstücke verschiedenartige Einspeisungen erhalten können, sind genaue Kenntnisse über Versorgungsbereiche und Netzarten in diesen Bereichen erforderlich. Zulassungen (nur netzspezifisch, örtlich begrenzt) zum Arbeiten an Verbraucheranlagen erhalten also die Anlagenhersteller vom jeweiligen Versorgungsunternehmen. Der Anlagenerrichter und -betreiber muss daher die vorliegende Niederspannungsnetzform kennen, um die anzuwendende Schutzmaßnahme richtig auszuwählen. Die vorkommenden Netzformen werden durch Buchstabenkombinationen beschrieben (Abb. 2 bis 4).
Erster Kennbuchstabe: Erdungsverhältnisse der Stromquelle:
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I = isoliert oder über Impedanz geerdet |
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T = (terra) direkt geerdet |
Zweiter Buchstabe: Erdungsverhältnisse der Körper der elektrischen Anlage:
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T = (terra) direkt geerdet, unabhängig von der etwa bestehenden Erdung der Stromquelle |
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N = (neutral) über einen zusätzlichen Leiter mit dem Sternpunkt der Stromquelle/des Transformators verbunden |
Beim zweiten Kennbuchstaben "N" kann durch weitere Buchstaben angegeben werden, wie Neutralleiter (N) und Schutzleiter (PE) ausgeführt sind. Dabei bedeuten:
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S = (separated) Neutralleiter- und Schutzleiterfunktionen durch getrennte Leiter |
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C = (combined) Neutralleiter- und Schutzleiterfunktionen kombiniert in einem Leiter, dem PEN-Leiter |
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C–S = nur in einem Teil des Netzes sind die Funktionen des Neutralleiters und des Schutzleiters in einem einzigen Leiter, dem PEN-Leiter, zusammengefasst |
Abb. 2: TN-C-S-System
Abb. 3: TT-System
Abb. 4: IT-System
Ebenso wie in Verbraucheranlagen sind für die jeweiligen Netze alle relevanten Größen, wie z. B. Leiterquerschnitte, Erdübergangswiderstände, Transformatorimpedanzen, Leitungsverbindungen, Schaltanlagen, Verbindungselemente, Sicherungen (insbesondere die Ausschaltkennlinien von Sicherungen), genormt und in der Anwendungsart vorgegeben. Um die Verfügbarkeit der Netze zu gewährleisten, erfolgt z. B. der Überstromschutz als sog. selektiver Schutz. Das heißt, es muss gewährleistet sein, dass im Fehlerfall der dem Fehler am nächsten liegende Überstromschutz als erster anspricht und somit nur der fehlerhafte Netzteil vom Netz getrennt wird und die anderen Netzteile ihre Versorgungsaufgaben weiter durchführen können.