Schutzkleidung ist bestimmungsgemäß unter Beachtung der Herstellerinformation zu benutzen. Sie darf keinen Einflüssen ausgesetzt werden, die ihren sicheren Zustand beeinträchtigen kann. Schutzkleidung ist vor jeder Benutzung auf Beschädigungen (Risse, Löcher, defekte Schließelemente) zu prüfen. Ist die Schutzwirkung beeinträchtigt, und lässt sich die Schutzkleidung nicht wieder instand setzen, muss sie ersetzt werden.

Die Tragedauer von Schutzkleidung kann neben Verschmutzung oder Kontamination auch aufgrund der Materialeigenschaften begrenzt sein:

  • Schutzkleidung für den begrenzten Mehrfacheinsatz,
  • Verschleiß,
  • Wirksamkeitsverlust (z. B. Alterung, Waschzyklen).

Die Unterweisung der Beschäftigten (vor Arbeitsaufnahme, mind. jährlich) muss folgende Inhalte haben:

  • die besonderen Anforderungen der einzelnen Schutzkleidung,
  • Angaben über die bestimmungsgemäße Benutzung,
  • Angaben über die ordnungsgemäße Aufbewahrung,
  • Sichtprüfung vor Benutzung,
  • Informationen und Beispiele, wie Schäden erkannt werden.
 
Achtung

Schutzkleidung geschlossen tragen

Die Schutzwirkung der Schutzkleidung kann in den meisten Fällen nur gewährleistet werden, wenn die Schutzkleidung geschlossen getragen wird. Ärmel dürfen nur nach innen umgeschlagen werden.

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