Prof. Dr.-Ing. habil. Manfred Rentzsch
UV-Strahlung ist nicht sichtbar und umfasst den Wellenlängenbereich λ < 400 nm. Man differenziert hinsichtlich ihrer Wirkung zwischen UV-A-, UV-B- und UV-C-Strahlung:
UV-A-Strahlung:
- λ = 315–400 nm,
- führt zu Hautalterung, Hautkrebs und grauem Star sowie zu Pigmentierungs- und Altersflecken,
- Sonnenallergie, bei entsprechender Dosis Auslösen von Sonnenbrand,
- durchdringt Fensterglas.
UV-B-Strahlung:
- λ = 280–315 nm,
- führt zu Sonnenbrand, fördert Hautkrebs sowie Horn- und Bindehautentzündung der Augen,
- durchdringt nur Wasser.
UV-C-Strahlung:
- λ = 100–280 nm,
- die besonders energiereiche Strahlung wird in den oberen Erdatmosphäre-Schichten ausgefiltert und gelangt nicht bis zur Erdoberfläche, wird aber aufgrund ihrer desinfizierenden Eigenschaften mit entsprechenden Lichtquellen (z. B. UV-Lampen) zum Abtöten von Viren und Bakterien genutzt. Sie darf aber auf keinen Fall zur Desinfektion von Viren auf biologischem Material eingesetzt werden.
Das Ausmaß der Gefährdung von Haut und Augen ist neben der Wellenlänge abhängig von der Bestrahlungsstärke und der Dauer der solaren UV-Strahlung sowie, bezogen auf die Augen, auch von der Größe der auf der Netzhaut bestrahlten Fläche. Neben den o. g. Beeinträchtigungen der Gesundheit ist die Schädigung des Erbguts (DNA) in den Zellen von Haut und Augen zu nennen. Die Hautkrebsinzidenz, bezogen auf Basalzell- und Plattenepithelkarzinomen, ist abhängig von der kumulativen UV-Strahlung. Das Basalzellkarzinom ist ein langsam wachsender Tumor ohne Metastasenbildung. Das Plattenepithelkarzinom ist ein invasiver Tumor, der auch zu Metastasen ggf. mit tödlichem Ausgang führen kann. Weiterhin differenziert man zwischen weißem und schwarzem Hautkrebs, wobei der weiße Hautkrebs rötlich erscheint und relativ leicht operativ entfernt werden kann, während der schwarze Hautkrebs braun eingefärbt, gefährlicher, aber im frühen Stadium auch operativ zu behandeln ist. Im zweiten Fall ist der UV-Einfluss v. a. in Kindheit und Jugend zu sehen.
Bis zu einem gewissen Grad ist die menschliche Haut in der Lage, den Organismus vor UV-Strahlung zu schützen, wobei dies auch vom Hauttyp abhängig ist (s. Tab. 1). Dazu gehört auch die Bräunung, ausgelöst durch den Farbstoff Melanin. Menschen mit heller Haut besitzen weniger Melanin als jene mit dunkler Haut, die unempfindlicher gegen Sonnenlicht sind. Auch die Hornhaut als oberste Hautschicht bewirkt einen Eigenschutz, indem sie UV-Strahlen absorbiert.
Hauttyp |
I |
II |
III |
IV |
Hautfarbe |
sehr hell, blass |
hell |
hellbraun |
braun |
Augenfarbe |
meist blau |
blau, grün, grau |
grau, braun |
braun |
Haarfarbe |
rötlich |
blond |
dunkelblond |
dunkel |
Sonnenbrand |
sehr schnell |
schnell |
selten |
kaum |
Eigenschutz |
5–10 Minuten |
10–20 Minuten |
15–25 Minuten |
20–30 Minuten |
Lichtschutzfaktor (LSF) |
LSF 30–50+ |
LSF 15–40 |
LSF 12–30 |
LSF 8–15 |
Tab. 1: Hauttypen in Abhängigkeit von der Sonnenempfindlichkeit
Häufig ist die Schutzfunktion der Haut nicht ausreichend und die thermische Wirkung der Sonne kann sehr belastend, ja sogar gefährlich sein, wenn neben einem Sonnenstich mit Symptomen wie Übelkeit und Erbrechen ein Hitzekollaps mit starkem Flüssigkeits- und Salzverlust, im Extremfall ein Hitzschlag eintreten kann, wo keine Wärmeabgabe an die Umgebung mehr stattfindet, d. h., das Kühlungssystem vollständig zum Erliegen kommt.
Der in Tab. 1 genannte Lichtschutzfaktor gibt an, um wie viel länger man sich mit dem gewählten Mittel (z. B. Sonnenschutzcreme) solarer Strahlung aussetzen kann. Dies würde bedeuten, dass man sich bei einem Eigenschutz von 10 min und einem Sonnenschutzmittel mit LSF 15 ca. 150 min in der Sonne aufhalten kann. Das BfS rät jedoch, nur 60 % der brechneten Schutzdauer zum Aufenthalt in der Sonne in Anspruch zu nehmen.
Insgesamt ist es jedoch sinnvoller und wirksamer, den in Abschn. 3 und 4 genannten Schutzmaßnahmen gegen UV-Strahlung zu folgen.