Schwefelkohlenstoff ist besonders feuer- und explosionsgefährlich. Dämpfe sind schwerer als Luft und bilden mit Luft eine explosionsfähige Atmosphäre. Er darf daher nur in technisch belüfteten Sicherheitsschränken mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von mind. 90 min gelagert werden (Anhang 1 TRGS 510).

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