Dipl.-Ing. Dirk Rittershaus, Dr.-Ing. Vilia Elena Spiegel-Ciobanu
Zur Gasentnahme angeschlossene Gasflaschen oder Flaschenbatterien dürfen – genau wie gelagerte Flaschen – nicht in Haus- oder Stockwerksfluren, Treppenräumen, Durchgängen und Durchfahrten sowie an Rettungswegen aufgestellt werden. Abweichungen sind nur dann zulässig, wenn die Aufstellung zur Durchführung der Arbeiten vorübergehend notwendig ist und besondere Sicherheitsmaßnahmen, z. B. Absperrung, Sicherung des Fluchtwegs, getroffen worden sind.
In Gebrauch befindliche, stehende Gasflaschen sind durch fest stehende oder fahrbare Gestelle, Schellen, Ketten oder ähnliche Vorrichtungen gegen Umfallen zu sichern, soweit sie nicht durch ihre Bauart standsicher sind.
Abb. 3: Kleine Gasschweißanlage: Acetylen- und Sauerstoffflasche gegen Umfallen gesichert, Schlauchanschlussstutzen nicht direkt auf Nachbarflasche gerichtet, Brenner und Schläuche über Aufhängvorrichtung
Üblicherweise erfolgt die Gasentnahme bei stehender Position der Flaschen. Flüssiggasflaschen müssen bei der Gasentnahme stets aufrecht stehen.
Die Druckminderer bzw. Schlauchanschlussstutzen dürfen nicht auf benachbarte Flaschen weisen.
Es dürfen nur Flaschen gleichen Prüf- und Fülldruckes zu Flaschenbatterien gekoppelt werden. Die Verbindung untereinander darf nur durch für das jeweilige Gas geeignete Sammelleitungen (Hochdruckleitungen) erfolgen. Diese Leitungen sind so kurz wie möglich auszulegen.
Die Anschlüsse sind auf Dichtheit zu überprüfen.
Beim Schweißen und bei verwandten Verfahren dürfen Druckgasflaschen nur über Druckminderer entleert werden. Die Flaschendruckminderer müssen direkt an das Flaschenventil angeschlossen werden. Eine Verwendung von Übergangsstücken ist dabei nicht zulässig. Zum Anschluss von Flaschenbündeln sind Hauptstellendruckregler einzusetzen.
Druckminderer dürfen nur für die Gasart verwendet werden, für die sie zugelassen sind. Sie haben je nach Gasart unterschiedliche Anschlüsse.