Dipl.-Ing. Dirk Rittershaus, Dr.-Ing. Vilia Elena Spiegel-Ciobanu
5.1 Widerstandsschweißen
Beim Widerstandsschweißen sind die Unfallgefahren im Vergleich zu den Verfahren mit Lichtbogen geringer. Die wesentliche Gefährdung entsteht durch Fortfliegen glühender Metallspritzer. Neben Abschirmung des Arbeitsplatzes sind als Persönliche Schutzausrüstung Augen-/Gesichtsschutz, Stulpenhandschuhe, Lederschürze, ggf. Gamaschen und in Sonderfällen komplette Schweißerschutzanzüge vorzusehen. Eine Belastung durch das Einatmen von Rauchen mit Zersetzungsprodukten aus Ölen und Fetten kann durch eine Absaugung im Entstehungsbereich vermieden werden.
5.2 Plasmaverfahren
Bei den Plasmaverfahren treten äußerst intensive optische Strahlungen sowie Schallpegel bis zu 120 dB (A) auf. Augen- und Hautschutz, auch der nicht unmittelbar dem Lichtbogen zugewandten Körperseiten, sind ebenso zu beachten wie wirksamer Schallschutz, d. h. sowohl mit technischen Maßnahmen (Abschirmungen, Umkleidungen mit schallschluckenden Materialien) als auch mit wirksamem Gehörschutz für die betroffenen Mitarbeiter.
Die hohen Rauchemissionen beim Plasmastrahlschneiden und die besonders hohen beim Plasmaspritzen erfordern wirksame Schutzmaßnahmen zur Minimierung. Dazu zählen die Wahl günstiger Prozessparameter, Wasserschutzeinrichtungen und Lüftung.
Zu den Wasserschutzeinrichtungen, die den Stand der Technik wiedergeben, gehören:
- Plasmaschmelzschneiden auf der Wasseroberfläche: Um den Brenner kann eine konzentrische Absaugung installiert werden, die zusätzlich zum Wasserbad die Schadstoffemissionen verringert.
- Wasserschutzvorrichtungen beim Plasmaschmelzschneiden (mit Wasservorhang/Luft-Wasser-Dusche oder Wasserschutzglocke): Die Schadstoffemission wird dadurch zwar reduziert, jedoch nicht vermieden.
- Wasserabdeckung beim Plasmaschmelzschneiden: Durch dieses Verfahren reduzieren sich Schadstoffemissionen und Schallemissionen ganz wesentlich.
5.3 Elektronenstrahlschweißen
Die beim Elektronenstrahlschweißen auftretenden Röntgenstrahlen werden durch geeignete Bauweise der Maschinen so weit reduziert bzw. abgeschirmt (Bleiverkleidung, Bleigläser), dass eine Gefährdung des Bedienpersonals nicht gegeben ist. Durch Zwangsverriegelungen ist ein Einschalten des Elektronenstrahls bei geöffneter Kammer nicht möglich.
5.4 Laserstrahlschweißen und -schneiden
In der Schweißtechnik wird in immer größerem Umfang der Laserstrahl sowohl zum Schweißen als auch zum Schneiden eingesetzt.
Strahlensichere Kapselung
Wegen seiner sehr hohen Leistungsdichte müssen die verwendeten Geräte entsprechend strahlensicher gekapselt sein oder durch andere, geeignete technische Maßnahmen sicherstellen, dass der Laserstrahl nur auf das zu bearbeitende Werkstück und nicht auf andere Objekte gerichtet werden kann.
Zum Schutz der Augen vor Laserstrahlung und zum besseren Erkennen der Strahlenwege sind spezielle Laserschutzbrillen zu tragen. Ein einziger Laserimpuls kann zu einem teilweisen Verlust der Sehfähigkeit, aber auch zum Erblinden führen.
Zum Schutz gegen Schadstoffe bei der Lasermaterialbearbeitung wird eine Einhausung des Bearbeitungsbereiches empfohlen. Eine wirksame Absaugung zählt seit mehreren Jahren zum Stand der Technik.
5.5 Thermische Spritzverfahren
Die mit den Betriebsstoffen der verschiedenen thermischen Spritzverfahren zusammenhängenden Gefährdungen und Sicherheitsmaßnahmen wurden bereits bei den Autogen- und Lichtbogenverfahren beschrieben. Spezifisch für die thermischen Spritzverfahren ist, dass sowohl für ausreichenden Lärm- und Gehörschutz als auch für ausreichende Sauberkeit, d. h. Vermeidung von Anhäufungen explosions- und brandgefährdeter Stäube, zu sorgen ist.
Da diese Rauch- und Staubmenge beim thermischen Spritzen erheblich höher als beim thermischen Schneiden ist, wird empfohlen, diese Verfahren in geschlossenen Kabinen – möglichst automatisiert – durchzuführen (Bedienpersonal außerhalb).
Plasmaspritzen in geschlossenen Kabinen ist heute Stand der Technik.
5.6 Gießschmelzschweißen
Beim Gießschmelzschweißen (aluminothermisches Schweißen) ist auf eine genügende Entfernung des Brennstoffbehälters von der Schweißstelle zu achten. Die Schmelztiegel und die Schweißfuge sind ausreichend zu trocknen und vorzuwärmen und dürfen keine Restfeuchtigkeit aufweisen, damit nicht die Gefahr des Aufspritzens von flüssigem Metall entsteht.
Die Schweißer müssen beim Abstich ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten und geeignete Schutzausrüstung tragen. Dazu gehören Schutzbrillen oder Gesichtsschutzschilde mit Filtergläsern, Handschuhe, Schutzanzug, Lederschürze, ggf. Gamaschen, aber vor allem Schweißerschutzschuhe, die ein Eindringen von Metallspritzern verhindern, aber auch leicht abstreifbar sein sollen.
Beim Abschlagen des Gießsteigers genügen als Augenschutz Klarsichtbrillen mit Seitenschutz.
Bei Arbeiten im Tunnel wird empfohlen, für eine ausreichende Durchlüftung zu sorgen. Der Rauch soll oberhalb des Tiegels abgesaugt und durch eine Filteranlage gereinigt werden. Solche Anlagen werden vom Hersteller des Schweißpulvers angeboten.