Begriff

Sensibilisierende Stoffe (Gefahrenklasse nach § 3 GefStoffV: Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut) sind Stoffe, die bei der Aufnahme über die Haut oder die Atemwege eine spezifische Überempfindlichkeit hervorrufen können. Diese Überempfindlichkeit ist abhängig von der Intensität des Kontaktes mit der Haut oder den Atemwegen. Nachdem eine Sensibilisierung gegenüber einem bestimmten Stoff festgestellt wurde, reichen oft schon kleine Mengen aus, um eine Reaktion hervorzurufen. Charakteristische Störungen sind dann z. B. Bindehautentzündung, Heuschnupfen, Asthma bronchiale oder allergische Kontaktekzeme. Um festzustellen, gegen welche/n Stoff/e eine Sensibilisierung besteht, ist der zuständige Facharzt bzw. Betriebsarzt hinzuzuziehen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Neben der Gefahrstoffverordnung sind insbesondere die folgenden Technischen Regeln für Gefahrstoffe grundlegend

  • TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen"
  • TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition"
  • TRGS 406 "Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege"
  • TRGS 907 "Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen"

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