Sicherheitssysteme, Assistenzsysteme, Navigation, Freisprecheinrichtung, geschützte Ablage des Handys, Verbindung von 2 Handys ermöglichen, Notrufknopf, die höchste Ausstattung an Sicherheit, die die Hersteller zur Zeit der Ausschreibung anbieten.
4.1 UVV-Prüfung
In meinem Projekt ist mir ein Fahrzeughersteller begegnet, der nicht wusste, dass es eine UVV-Prüfung für Fahrzeuge vor der Erstinbetriebnahme gibt. Da habe ich das Autohaus unterstützt und darauf hingearbeitet, dass dies bekannt gemacht und auch umgesetzt wird.
4.2 Rückhaltesystem im Kofferraum
Es gibt keinen Fahrzeughersteller, der einem eine Bestätigung gibt, was für ein Rückhaltevolumen die Abdeckung vom Kofferraum und das Trennnetz zum Fahrgastraum bei einem "Kombi" besitzt.
Somit muss man sich selbst auf die Suche machen, um geeignetes Equipment zu finden. Dazu muss man die Frage stellen: "Was wird transportiert?" Reisegepäck, Aktentasche, Kataloge, Produktmuster und Aufmerksamkeiten für die Kunden. Hierzu habe ich einen Fahrzeugausstatter für Innenausbauten von Fahrzeugen kontaktiert. Der Kofferraum wurde wie folgt ausgestattet:
- Rutschfeste Unterlage,
- Sortiersystem festinstalliert,
- großes Zurrnetz längenverstellbar, festinstalliert.
4.3 Fahrzeugübergabe
Die Fahrzeugübergabe erfolgte im Autohaus, Dauer pro Fahrzeug 1,5 Stunden. Es wurden alle Funktionen erklärt; das zusätzliche Rückhalteequipment im Kofferraum wurde ebenso erklärt wie zusätzliches Equipment, z. B. Eiskratzer mit Besen und Stiel und 5 Warnwesten. Die Übergabe wurde in einem Protokoll dokumentiert und der Empfang des Zusatzequipments gegengezeichnet.
Ich selbst war bei der ersten Übergabe mit im Autohaus, um die Umsetzung zu überprüfen.
4.4 Organisation der Überprüfung der Fahrerlaubnis
Diese Kontrolle ist sehr wichtig; am besten verknüpft man sie mit den Anbietern der Tankkarten. So kann in der Tankstelle das Vorhandensein des Führerscheins auch gleich regelmäßig überprüft werden.
4.5 Betriebliche Regelung/Betriebsvereinbarung für Fahrzeuge
Ratsam ist es immer, eine Vereinbarung für das Lenken von Fahrzeugen im betrieblichen Auftrag schriftlich aufzusetzen. Je nach Betriebsart ist der Betriebsrat hier mit einzubeziehen. Darin werden die Rechte und Pflichten des Fahrzeuglenkers abgehandelt und alle Seiten sind informiert und stimmen zu. Auch über die Nutzung "rein geschäftlich" oder auch "privat" werden dann auch steuerliche Regelungen herangezogen. Genauso muss dazu auch versicherungstechnisch die Regelung stimmen.