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Sichere Gestaltung von Steigeisengängen / 2 Bauarten von Steigeisengängen

Dipl.-Ing. (FH) Petra Liebsch
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Steigeisengänge unterscheiden sich von Steigleitern i. W. dadurch, dass ihre Auftritte nicht durch Holme miteinander verbunden sind. Sie bestehen aus einzelnen fest mit dem Bauwerk verbundenen Steigeisen.

In DGUV-R 103-008 "Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume" sind für Steigeisen und Steigeisengänge folgende Begriffe definiert:

  • Steigeisen sind einzelne, vorwiegend an senkrechten Bauteilen fest angebrachte Auftritte.
  • Steigeisengänge sind Aufstiege mit ein- oder zweiläufig übereinander angeordneten (gleichen) Steigeisen.

Steigeisen für einläufige Steigeisengänge bieten eine Standfläche für 2 Füße und sind in einer Achse übereinander angeordnet (Abb. 2).

Abb. 2: Einläufiger Steigeisengang

Steigeisen für zweiläufige Steigeisengänge bieten Platz für nur einen Fuß; sie sind in 2 Achsen senkrecht übereinander angeordnet (Abb. 3).

Abb. 3: Zweiläufiger Steigeisengang

Die erforderliche Anzahl von Steigeisen, die einen Steigeisengang bilden, ist nicht festgelegt. Da bereits 2 einzelne bzw. paarweise übereinander angeordnete Steigeisen einen Steigeisengang darstellen, tritt das einzeln angeordnete Steigeisen für die Praxis in den Hintergrund.

Steigeisen werden an Bauwerken, Gebäudeteilen, Masten, in Behältern, Gruben u. a. eingebaut. Besonders häufig werden Steigeisen zur Herstellung von Steigeisengängen in abwassertechnischen Anlagen, z. B. in Schächten, verwendet. Spezifische Regelungen hierzu enthält die DGUV-V 21 "Abwassertechnische Anlagen".

Ursprünglich waren Steigeisen aus einem Rundstahl gebogene oder aus Grauguss geringer Qualität (Gusseisen) gegossene einfache Auftritte. Heute werden derartige Auftritte aus den unterschiedlichsten Werkstoffen oder Werkstoffkombinationen gefertigt, sodass die Bezeichnung "Steigeisen" mit Blick auf den Werkstoff nicht immer zutreffend i...

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