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Sichere Gestaltung von Steigeisengängen / 2.1 Einläufige Steigeisengänge

Dipl.-Ing. (FH) Petra Liebsch
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Der einläufige Steigeisengang ist ergonomisch mit der Steigleiter zu vergleichen. Dies gilt besonders dann, wenn die Steigeisen in Abständen von 280 mm angeordnet sind. Durch die Mindestauftrittsbreite von 300 mm/250 mm (profilierter Bereich) kann der Benutzer mit beiden Füßen auf dem gleichen Steigeisen stehend eine Ruheposition einnehmen, d. h., sein Körpergewicht auf beide gestreckten Beine gleichmäßig übertragen.

Der wesentliche Unterschied zur Steigleiter besteht darin, dass die Haltemöglichkeit der durchlaufenden Holme fehlt. Dieser Nachteil ist jedoch von untergeordneter Bedeutung, da einläufige Steigeisen ausreichend ausgebildete Seitenbegrenzungen besitzen, die ebenfalls Haltemöglichkeiten bieten.

Nach DIN 19555 werden einläufige Steigeisen ("Steigbügel") in den Ausführungen "Form A" und "Form B" hergestellt. Bei Form A wird entweder ein profilierter Kunststoffschlauch über einen abgewinkelten Stahlbügel gezogen oder Kunststoff maschinell um den abgewinkelten Stahlkern gespritzt. Durch die Abwinklung wirken die im Einbauzustand horizontalen Bügelenden gleichzeitig als Seitenhalt (Abb. 5).

Abb. 5: Steigeisen für einen einläufigen Steigeisengang – Form A

Steigeisen der Form B werden ausschließlich durch maschinelles Umspritzen des Stahlkerns mit Kunststoff hergestellt (Abb. 6). Die seitlichen Abrutschsicherungen werden dabei durch die Form in der Spritzgießmaschine vorgegeben und sind nicht mit Stahl verstärkt.

Abb. 6: Steigeisen für einen einläufigen Steigeisengang – Form B

Steigeisen, die durch das Spritzgießverfahren hergestellt werden, sind widerstandsfähiger insbesondere gegen mechanische Belastungen.

Dem einläufigen Steigeisengang sollte daher auch aus diesem Grund der Vorzug gegenüber dem zweiläufigen Steigeisengang eingeräumt werden.

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