Prof. Dr. Rainer von Kiparski †
Zusammenfassung
Beschäftigte im Außendienst sind aufgrund der ständig wechselnden Arbeitsumgebung besonderen Gefährdungen und Belastungen ausgesetzt. Unfallverhütung und Gesundheitsschutz sind hier eine spezielle Herausforderung – für die Führungskraft wie für den Mitarbeiter. Schwerpunkte sind dabei die Gefährdung im Straßenverkehr, Sturz- und Stolperunfälle sowie psychische Belastungen. Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung zur Festlegung der erforderlichen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie regelmäßige Schulungen und Unterweisungen von Außendienstmitarbeitern sind wichtige Maßnahmen. Viele Schutzmaßnahmen liegen allerdings in der Verantwortung des Beschäftigten. Denn: Der Außendienstmitarbeiter handelt und entscheidet bei seiner Tätigkeit in hohem Maß eigenverantwortlich.
1 Besondere Gefährdungssituation
Arbeiten im Außendienst machen für viele Beschäftigte einen Großteil ihrer Arbeitszeit aus. Die Arbeitsumgebung wechselt dabei ständig, was zu besonderen Gefährdungen für Beschäftigte im Außendienst führt.
- In der Regel operieren die Außendienstmitarbeiter von zu Hause aus und kommunizieren mit ihrem Betrieb oder ihrem Vorgesetzten z. B. über Datenleitung, E-Mail oder Telefon.
- Der Weg zum Kunden wird überwiegend mit dem Pkw aber auch mit der Bahn oder dem Flugzeug zurückgelegt. Beim Kunden werden Akquisition, Beratung, technischer Service sowie Verkaufsgespräche durchgeführt.
- Dazu kommt die Planung und Durchführung von Kongressen, Kundenveranstaltungen sowie die Teilnahme an Messen.
2 Besondere Anforderungen im Außendienst
Viele Außendienstler sind ständig mit dem Auto von Kunde zu Kunde unterwegs – und zwischendurch klingelt oft das Telefon. Sie sind häufiger in Unfälle mit schweren Folgen verwickelt als Innendienstmitarbeiter.
Der "Arbeitsplatz Straße" ist sehr gefährlich: 42 % aller tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle geschehen laut Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV-Unfallstatistik 2018) im Straßenverkehr. Meldepflichtige Unfälle im Außendienst sind meistens Verkehrsunfälle. Besonders auffällig ist der nach wie vor hohe Anteil an den Unfalltoten im Straßenverkehr.
Jedoch nicht nur im Straßenverkehr droht Gefahr. Auch Stolpern, Umknicken und Stürzen sind wie in allen Branchen häufige Unfallursachen im Außendienst.
3 Gefährdungsbeurteilung
Generell gilt: Die Außendienstmitarbeiter sind i. d. R. auf sich allein gestellt. Sie müssen Gefahren selbstständig erkennen und eigenverantwortlich geeignete Schutzmaßnahmen auswählen und anwenden. Führungskräfte haben kaum eine Möglichkeit, ihrer Aufsichtspflicht gerecht zu werden. Dennoch gelten auch für den Außendienst die Fürsorgepflichten des Unternehmers und sind z. B. auch Arbeitszeitgesetz, Sozialvorschriften für Berufskraftfahrer oder das Unfallversicherungsrecht zu beachten.
Wie lässt sich für allein arbeitende Servicetechniker die Erste Hilfe gewährleisten? Wie kann die Zentrale bei akuten fachlichen Fragen schnell unterstützen? Welche Probleme wirft der oft fließende Übergang zwischen Berufs- und Privatleben für Außendienstler auf? Diese und weitere Fragen sind im Rahmen einer spezifischen Gefährdungsbeurteilung zu beantworten und geeignete und praktikable Schutzmaßnahmen festzulegen.
3.1 Technische Schutzmaßnahmen
Oft sind technische Schutzmaßnahmen nur sehr bedingt umsetzbar oder werden durch die Bedingungen vor Ort (z. B. beim Besuch eines Betriebs oder bei der Übernachtung in einem Hotel) vorgegeben.
Die Ausstattung der Außendienstler mit einem sicheren Fahrzeug und entsprechender Kommunikationstechnik sind natürlich Grundvoraussetzungen. Empfohlen wird die betriebliche Festlegung von Sicherheitsstandards bei der Ausrüstung von Außendienstmitarbeitern mit Arbeitsmitteln, wie z. B.:
- Kraftfahrzeugen und deren Mindestausstattung,
- Mobiliar, auch im häuslichen Arbeitsbereich (Home Office, Lagerung),
- elektronischen Geräten einschließlich Computern,
- Ausrüstung des Außendienstmitarbeiters mit geeigneten ergonomischen Hilfsmitteln (z. B. zum Transport von Lasten).
3.2 Organisatorische Schutzmaßnahmen
Zu folgende Themen sollten in der betrieblichen Sicherheitsorganisation für den Außendienst Festlegungen getroffen werden:
Verhalten in Notfällen wie z. B. bei
- Unfall,
- Erkrankung,
- Überfall,
- extremen Witterungsverhältnissen.
Erforderliche körperliche und gesundheitliche Voraussetzungen im Außendienst, wie z. B.
- für die auftretenden Sehaufgaben,
- für das Führen von Kraftfahrzeugen,
- für den Infektionsschutz,
- für Auslandsaufenthalte unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen,
- für Heben und Tragen von Lasten.
- Erfüllung von rechtlichen Voraussetzungen (z. B. Vorhandensein und Gültigkeit des erforderlichen Führerscheins und Verpflichtung des Außendienstmitarbeiters zur Meldung bei Führerscheinentzug).
Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes durch
- Information des Außendienstmitarbeiters über den Inhalt des Arbeitszeitgesetzes,
- Regelungen für Dauer und Häufigkeit von besonderen Arbeitseinsätzen,
- Regelungen für Zeitausgleich.
- Meldung und Untersuchung von Unfällen oder Notfällen, an denen Außendienstmitarbeiter beteiligt sind.
- Gesetzlicher Versicherungsschutz.
- Ggf. Vermeidung besonderer Belastungen bei Schwanger...