Dipl.-Ing. Andreas Terboven
Gemäß vds 2199 (Brandschutz im Lager) ereignet sich mehr als ein Drittel der großen Brandschäden in Industrie und Gewerbe in Lägern. Folgerichtig werden viele Bereiche der Lagerung (z. B. Lager mit Lacken und Lösungsmitteln, Altpapierlager, Holzlager, Lagerbereiche für Verpackungsmaterial …) in der ASR A2.2 als Bereiche mit erhöhter Brandgefährdung eingestuft. Grund genug, um dem Brandschutz in Lägern ein besonderes Augenmerk zu widmen.
Brandstiftung ist eine häufig vorkommende Brandursache, auch wenn man dies zunächst kaum vermutet. Um dem entgegenzuwirken, sollten folgende Hinweise dienen: eine ausreichende Einfriedung des Geländes, das dazu noch überwacht und gut ausgeleuchtet ist, hält sicherlich bereits viele Personen vom Betreten des Geländes ab. Die Lagerung brennbarer Stoffe, wie z. B. Paletten oder Kartonagen, sollte nicht an Gebäudefassaden erfolgen, da ein Feuer von dort schnell auf das Gebäude übergreifen kann.
Selbstverständlich gilt in Lägern (insbesondere bei der Lagerung brennbarer Gegenstände) ein Rauchverbot. Um ein heimliches Rauchen zu verhindern, sollten in der Nähe Raucherzonen eingerichtet werden. Diese Raucherzonen sollten über einen entsprechenden Wetterschutz verfügen, damit sie auch bei Regen oder heftigem Wind akzeptiert werden. Das Auffinden von Zigarettenkippen im Lager deutet darauf hin, dass das Rauchverbot durch eine oder mehrere Personen missachtet wird.
Für feuergefährliche Arbeiten muss vor Beginn dieser Tätigkeiten ein entsprechender Erlaubnisschein (Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten) ausgefüllt werden (s. vds 2036). Die hier aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen, wie z. B. das Entfernen oder Abdecken brennbarer Stoffe, das Bereitstellen von Löschmitteln oder die Kontrolle durch eine Brandwache (eventuell auch nach Beendigung der Arbeiten), sind umzusetzen.
Das Schrumpfen und Schweißen von Folien bedeutet eine relativ hohe Brandgefahr, da bei Störungen oder Fehlbedienung Temperaturen erreicht werden können, die zu einer Entzündung der Folien führen können. Das Einwickeln der Waren in Stretchfolien stellt eine Alternative dar, die eine erheblich geringere Brandgefahr in sich birgt.
Beim Lagern ist zu beachten, dass brennbares Lagergut nicht einer direkten Strahlungswärme von Heizungen ausgesetzt wird. Hier sollte ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden. Dies betrifft insbesondere die oberen Regalzeilen, sofern sich diese in unmittelbarer Nähe der Heizungsauslässe befinden.
Unter den organisatorischen Brandschutz fallen das Erstellen einer Brandschutzordnung sowie eines Alarmplans. Darüber hinaus muss gemäß ASR A2.2 eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern ausgebildet werden.
Um im Brandfall bereits in der Entstehungsphase eingreifen zu können, müssen entsprechende Löschmittel, wie Feuerlöscher oder Löschschläuche, vorgehalten werden. In größeren Hallen ist die Installierung einer Sprinkleranlage, sofern im Brandschutzkonzept gefordert, üblich.
Sprinkleranlagen stellen im Brandfall einen wirkungsvollen Schutz dar. Zu beachten ist jedoch, dass nicht sämtliche brennbaren Stoffe mit Wasser gelöscht werden können. So ist bei der Lagerung von Flüssigkeiten, wie z. B. Öl, die Installierung einer Sprinkleranlage nicht zielführend. Damit eine Sprinkleranlage im Brandfall auch wirkungsvoll löschen kann, werden i. d. R. in den Regalen offene Regalböden (z. B. Gitterroste) oder einfach nur Traversen verwendet. Auf diese Weise kann das Löschwasser von den oberen Regalreihen auf die unteren Regalreihen herablaufen und auch dort löschend wirken. In diesen Regalen dürfen nachträglich keine geschlossenen Regalböden installiert werden, da diese die Löschwirkung der Sprinkleranlage herabsetzen.
Beim Bestücken der Regale ist auf einen ausreichenden Abstand des Lagergutes zu den Sprinklerköpfen zu achten. Zum einen besteht die Gefahr, dass die Sprinklerköpfe bei unvorsichtiger Ein- oder Auslagerung beschädigt werden und prompt ihrem eigentlichen Zweck – dem Versprühen von Wasser – nachgehen; in diesem Fall natürlich ungewollt. Zum anderen muss bedacht werden, dass eine ausreichende Verteilung des versprühten Wassers durch unmittelbar darunter befindliches Lagergut eingeschränkt werden kann. Hierdurch wird die Löschwirkung der Sprinkleranlage reduziert. Der Abstand der Sprinklerköpfe zum Lagergut muss daher gemäß vds 2199 (Brandschutz im Lager) mindestens 0,5 m betragen.
Die Rohrleitungen des Sprinklersystems verlaufen oftmals innerhalb der Regaleinrichtungen. Die Verbindungsleitungen einzelner Leitungen kreuzen mitunter aber auch Regalgänge. Hierbei sollten die Rohrleitungen in einer ausreichenden Höhe verlaufen, sodass keine Gefahr der Kollision von Flurförderzeugen besteht. Dies kann insbesondere bei ausgefahrenem Mast oder angehobener Plattform der Fall sein.
Als Löschmittel kann auch eine CO2-Löschanlage zum Einsatz kommen. Bei diesen Anlagen wird im Fall eines Brandes der gesamte Raum mit Kohlendioxid geflutet und das Feuer auf diese Weise erstickt.