Dr. Silvester Siegmann, Prof. Bernhard Tenckhoff
An vielen Einsatzorten bestehen Probleme in Bezug auf eine ausreichende medizinische Versorgung. Das hat zur Folge, dass bei am Einsatzort auftretenden schwereren gesundheitlichen Problemen nicht selten eine Rückkehr des Erkrankten nach Europa notwendig wird. Der betreuende Betriebsarzt hat dabei die Aufgabe, die notwendigen Entscheidungen zu treffen und den Rücktransport (zumeist in Zusammenarbeit mit einem ausführenden Assistance-medizinischen Dienst, wie z. B. International SOS) zu organisieren. Die Entscheidung, ob überhaupt – wann – wie – und letztendlich auch wohin verlegt wird, kann nur aufgrund diverser Kriterien im Einzelfall getroffen werden. Sie setzt eine nicht unerhebliche Erfahrung auch seitens aller beteiligten Entscheidungsträger voraus.
Die Transportmöglichkeiten reichen von einem normalen Linienflug (sitzend, ohne oder mit Begleitung) über einen sog. Stretchertransport bis hin zu einem Rettungsflug im eigentlichen Sinn. Im Einsatzland selbst kann u. U. der Transport vom Aufenthaltsort vorerst einmal in die nächstgelegene Klinik, später ggf. an den nächstgelegenen Flughafen, notwendig werden. Nicht immer wird sich für eine Verbringung nach Deutschland entschieden; als Alternative stehen mancherorts auch gut ausgerüstete Einrichtungen in einem Nachbarland der Region zur Verfügung.
Die Entscheidung ist u. a. immer abhängig zu machen von der Schwere der Gesundheitsstörung, dem Allgemeinzustand und der Transportfähigkeit des Patienten, der Dringlichkeit einer möglicherweise notwendigen Intervention. In die Überlegungen einfließen muss auch, wie schnell welcher Transport zu realisieren ist. Ein Rettungsflug dauert immer erheblich länger als ein Linienflug. Dieser steht aber oft nicht zeitnah zur Verfügung. Ein Stretchertransport bedarf einer relativ langen Vorlaufzeit etc.
Im Vorfeld sollten die Risiken durch z. T. hohe Kosten eines möglichen Rücktransports über eine Versicherung abgedeckt werden.