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Sicherheit von Batterieladeanlagen / 4 Batterieladestation/Batterieladeraum

Dipl.-Ing. Dirk Haffke
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Batterieladestationen bzw. Batterieladeräume sind Räume, in denen Batterien zum Laden nur vorübergehend aufgestellt werden. Die Batterien befinden sich entweder mit den Ladegeräten im selben Raum (Ladestation) oder sind von den Ladegeräten räumlich getrennt (Laderaum) aufgestellt. Batterieladestationen müssen von anderen Betriebsbereichen, wie z. B. Produktionsstätten oder Läger mind. feuerhemmend abgetrennt sein. D. h., die Abtrennung muss mind. der Feuer-Widerstandsklasse F30 entsprechen.

4.1 Lüftung

Beim Ladevorgang von Batterien kann sich, insbesondere bei Überladung, u. a. Wasserstoff bilden. Der dann aus der Batterie austretende Wasserstoff bildet ab einer bestimmten Konzentration zusammen mit dem in der Umgebungsluft enthaltenen Sauerstoff ein explosionsfähiges Gemisch. Dieses Gemisch wird auch als Knallgas bezeichnet.

Damit entstehender Wasserstoff gefahrlos entweichen kann, ist eine ausreichende Lüftung der Batterieladestation notwendig. Bei der Gestaltung ist möglichst eine natürliche Lüftung anzustreben. Die Zuluft soll dabei von außen einströmen und die Abluft muss ins Freie geführt werden (Abb. 5). Die Abluft darf jedoch nicht in Kamine bzw. Schornsteine oder andere Einrichtungen von Feuerungsanlagen oder Nachbarräume abgeführt werden. Bei natürlicher Lüftung soll die Luftgeschwindigkeit in den Öffnungen mind. 0,1 m/s betragen. In Hallen und im Freien kann davon ausgegangen werden, dass diese Luftgeschwindigkeit zu jeder Zeit vorherrscht und damit ein ausreichender Luftaustausch stattfindet.

 
Praxis-Tipp

Messung durchführen

Sollten Sie Zweifel haben, führen Sie eine Messung der Luftgeschwindigkeit durch. Diese Messung ist der für den jeweiligen Raum ungünstigste Fall (z. B. geschlossene Türen und Tore in der kalten Jahreszeit) zugrunde zu legen.

 
Achtung

Geschlossene Türen un...

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