1.1 Sicherheitszeichen
Sicherheitszeichen sind Zeichen mit Sicherheits- und Gesundheitsschutzaussage und können sein:
- Verbotszeichen,
- Gebotszeichen,
- Warnzeichen,
- Rettungszeichen,
- Brandschutzzeichen.
Geometrische Form |
Bedeutung |
Sicherheitsfarbe |
Kontrastfarbe zur Sicherheitsfarbe |
Farbe des grafischen Symbols |
Anwendungsbeispiele |
Kreis mit Diagonalbalken |
Verbot |
Rot |
Weißa |
Schwarz |
- Rauchen verboten
- Kein Trinkwasser
- Berühren verboten
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Kreis |
Gebot |
Blau |
Weißa |
Weißa |
- Augenschutz benutzen
- Schutzkleidung benutzen
- Hände waschen
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gleichseitiges Dreieck |
Warnung |
Gelb |
Schwarz |
Schwarz |
- Warnung vor heißer Oberfläche
- Warnung vor Biogefährdung
- Warnung vor elektrischer Spannung
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Quadrat |
Gefahrlosigkeit |
Grün |
Weißa |
Weiߪ |
- Erste Hilfe
- Notausgang
- Sammelstelle
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Quadrat |
Brandschutz |
Rot |
Weißa |
Weiߪ |
- Brandmeldetelefon
- Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung
- Feuerlöscher
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Tab. 1: Kombination von geometrischer Form und Sicherheitsfarbe und ihre Bedeutung für Sicherheitszeichen (s. Tab. 1 ASR A1.3)
Alte Kennzeichnung in bestehenden Arbeitsstätten
Folgende Zeichen wurden in der Fassung der ASR A1.3 von 2013 erheblich verändert:
- Feuerlöscher (F001),
- Löschschlauch (F002),
- Feuerleiter (F003),
- Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung (F003),
- Brandmelder (F004),
- Brandtelefon (F005),
- Arzt (E009),
- Warnung vor Gasflaschen (W029).
Die alte Kennzeichnung beim Betreiben von bestehenden Arbeitsstätten kann weiterhin angewendet werden, wenn im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt wurde, dass die verwendeten Sicherheitszeichen ausreichenden Schutz für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleisten. Es empfiehlt sich jedoch, die neue Kennzeichnung zu verwenden, da sie bereits seit 2013 gilt.
Sicherheitszeichen müssen deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sein, d. h. (Abschn. 5.1 Abs. 6–9 ASR A1.3):
- in geeigneter Höhe (fest oder beweglich);
- bei ausreichender Beleuchtung;
- ggf. außen-, innenbeleuchtet oder langnachleuchtend (ASR A2.3):
- Verbots-, Warn- und Gebotszeichen am Zugang zum Gefahrenbereich;
- Rettungs- bzw. Brandschutzzeichen in lang gestreckten Räumen (z. B. Fluren) in Laufrichtung jederzeit erkennbar (z. B. durch Winkelschilder), falls keine Sicherheitsbeleuchtung: langnachleuchtende Materialien erforderlich;
- aus Werkstoffen, die gegen Umgebungseinflüsse widerstandsfähig sind, d. h., folgende Faktoren müssen berücksichtigt werden: mechanische oder chemische Einflüsse, feuchte Umgebung, Lichtbeständigkeit, Versprödung von Kunststoffen, Feuerbeständigkeit;
- Erkennungsweite und Größe der Zeichen aufeinander abgestimmt (vgl. Tab. 3 ASR A1.3).
1.2 Zusatzzeichen
Zusatzzeichen können Sicherheitszeichen ergänzen. Werden sie zusammen verwendet, spricht man von Kombinationszeichen, z. B. Brandschutzzeichen mit Richtungspfeil:
Abb. 1: Richtungspfeile für Brandschutzzeichen
1.3 Weitere Kennzeichnungsarten
Folgende weitere Kennzeichnungsarten werden eingesetzt:
- Sicherheitsmarkierungen für Hindernisse und Gefahrstellen,
- Markierungen für Fahrwege,
- Leuchtzeichen,
- Schallzeichen,
- verbale Kommunikation,
- Handzeichen.
1.3.1 Sicherheitsmarkierungen für Hindernisse und Gefahrstellen
Für Sicherheitsmarkierungen gilt (Abschn. 5.2 ASR A1.3):
- müssen dauerhaft ausgeführt sein;
- die Streifen müssen in einem Neigungswinkel von etwa 45° angeordnet sein und ein Breitenverhältnis von 1:1 haben;
- an Scher- und Quetschkanten mit Relativbewegung zueinander müssen Streifen gegensinnig geneigt zueinander angebracht sein;
- die Kennzeichnung soll den Ausmaßen der Hindernisse oder Gefahrstellen entsprechen.
Abb. 2: Sicherheitsmarkierungen
Farbe |
Anwendung |
Beispiele |
gelbschwarz |
vorzugsweise für ständige Hindernisse und Gefahrstellen, ggf. langnachleuchtend |
Stellen, an denen besondere Gefahren des Anstoßens, Quetschens, Stürzens bestehen |
rotweiß |
vorzugsweise für zeitlich begrenzte Hindernisse und Gefahrstellen zu verwenden |
Baugruben |
Tab. 2: Einsatz gelbschwarzer bzw. rotweißer Sicherheitsmarkierungen (vgl. Abschn. 5.2 ASR A1.3)
1.3.2 Markierungen von Fahrwegen
Fahrwegsbegrenzungen müssen wie folgt ausgeführt sein (Abschn. 5.3 ASR A1.3):
- farbig: vorzugsweise weiß oder gelb (ausreichenden Kontrast zur Farbe der Bodenfläche beachten);
- durchgehend;
- falls auf dem Boden, dann z. B. mind. 5 cm breite Streifen oder Nagelreihe aus mind. 3 Nägeln pro Meter.
Lang nachleuchtende Produkte für die Markierung gewährleisten, dass sich die Beschäftigten bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung besser orientieren k...