Kurzbeschreibung
Beschreibt alle wesentlichen sicherheitsrelevanten Informationen und Anforderungen, die für einen sicheren Einsatz von Fremdfirmen auf dem Werksgelände von Bedeutung sind. Ziel ist es, einheitliche Vorgaben im Hinblick auf die Anforderungen zum Schutz von Personen, Sachwerten und der Umwelt zu schaffen. Es werden Schnittstellen zwischen den Fremdfirmen und dem Unternehmen beschrieben.
Sicherheitshandbuch für Fremdfirmen
1 Einleitung
Dieses "Sicherheitshandbuch für Fremdfirmen" beschreibt alle wesentlichen sicherheitsrelevanten Informationen und Anforderungen, die für einen sicheren Einsatz Ihres Unternehmens auf unserem Werksgelände relevant sind. Ziel ist es, einheitliche Vorgaben bzgl. Anforderungen zum Schutz von Personen, Sachwerten und der Umwelt zu schaffen. Es werden Schnittstellen zwischen den Fremdfirmen und unserem Unternehmen beschrieben.
Achtung: Das "Sicherheitshandbuch für Fremdfirmen" ist Bestandteil aller mit unserem Unternehmen geschlossenen Werkverträge. Die Einhaltung ist damit verpflichtend. |
Bitte bestätigen Sie den Erhalt und die Einhaltung der Vorgaben aus diesem Sicherheitshandbuch durch Unterzeichnung des Bestätigungsschreibens und senden es vor Arbeitsaufnahme an unseren Auftragsverantwortlichen zurück.
2 Allgemeines
Alle Mitarbeiter von Fremdfirmen sind im Rahmen der Erfüllung des Werkvertrags verpflichtet, alle relevanten EU-Richtlinien, Gesetze, Verordnungen, Sicherheitsbestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften und andere berufsgenossenschaftliche Regelungen sowie Technische Regeln einzuhalten. Bitte informieren Sie sich über die Vorschriften, die für Ihre Arbeiten maßgeblich sind, bevor Sie die Arbeit innerhalb unseres Unternehmens aufnehmen. Ebenso ist es auch Pflicht, die Regelungen dieses Sicherheitshandbuches einzuhalten. Soweit in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere Arbeitsschutzvorschriften, weitere Anforderungen gestellt werden, bleiben diese Vorschriften unberührt. Der Verantwortliche der Fremdfirma vor Ort ist für die Überwachung der Einhaltung durch die Fremdfirmenmitarbeiter verantwortlich (vgl. auch § 3 ArbSchG und § 2 DGUV-V 1).
3 Ansprechpartner
Kommunikation ist einer der wichtigsten Faktoren für einen reibungslosen und sicheren Ablauf der geplanten Arbeiten. Eindeutige Regelungen helfen, eine zielgerichtete Kommunikation zwischen Mitarbeitern der Fremdfirma und Mitarbeitern unseres Unternehmens zu ermöglichen. Informationsdefizite können dadurch vermieden werden. Wir haben daher für jeden Werkvertrag einen Auftragsverantwortlichen, ggf. einen Koordinator (kann gleichzeitig auch Auftragsverantwortlicher sein) und bei besonderen Gefährdungen einen Aufsichtsführenden benannt. Mit der Auftragserteilung wird Ihnen ein Begleitschreiben übersandt, hier finden Sie die Namen und die Telefonnummern der zuständigen Personen.
Interner Auftraggeber/Abteilung: |
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Name des Auftragverantwortlichen: Tel.: |
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Name des Koordinators: Tel.: Weisungsbefugnis: |
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Auftrag (durchzuführende Arbeiten): |
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Einsatzort: (Arbeitsbereich, Arbeitsplatz) |
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Ausführung: |
von |
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bis |
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Abb. 1: Ansprechpartner des Auftraggebers (vom Auftraggeber auszufüllen)
3.1 Unser Auftragsverantwortlicher
Der Auftragsverantwortliche ist der zentrale Ansprechpartner für Ihr Unternehmen. Sein Hauptansprechpartner ist der Verantwortliche Ihres Unternehmens vor Ort. Seine Aufgaben sind die Koordination, Überwachung und Abnahme der Leistung und die Unterweisung des Verantwortlichen Ihres Unternehmens bzgl. möglicher Gefährdungen im Zuge des Auftrags. Dabei werden betriebsspezifische Regelungen und konkrete Arbeitsbedingungen besprochen, die zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung bestehen.
Wie alle anderen Unterweisungen wird auch die Unterweisung des Verantwortlichen Ihres Unternehmens schriftlich dokumentiert. Im Unterweisungsprotokoll wird ausdrücklich auf die Pflicht des Verantwortlichen der Fremdfirma hingewiesen, dass dieser die zum Einsatz kommenden eigenen Mitarbeiter vor deren Arbeitsaufnahme zu unterweisen hat. Als Unterweisungsnachweis wird der Nachweis gemäß Anhang 6 verwendet.
3.2 Verantwortlicher der Fremdfirma
Der Verantwortliche Ihres Unternehmens, der vor Ort die Verantwortung trägt, ist im Bestätigungsschreiben zu benennen. Sollte der Verantwortliche im Laufe des Auftrages wechseln (z. B. bei verschiedenen Schichten), so ist dies entweder bereits bei der Planung, spätestens jedoch bei einem Wechsel unserem Auftragsverantwortlichen mitzuteilen.
3.3 Koordination
Wenn Beschäftigte des Auftraggebers und Fremdfirmenmitarbeiter an einem Arbeitsplatz oder in einem Arbeitsbereich gemeinsam tätig werden, muss gemäß § 6 DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention" eine Person (ein Koordinator) bestimmt werden, die die Arbeiten koordiniert, um eine gegenseitige Gefährdung zu verhindern. Unseren Koordinator (dies kann auch der Auftragsverantwortliche sein) entnehmen Sie bitte dem Bestätigungsschreiben. Wir bestellen für jeden Werkvertrag einen Koordinator. Zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Durchsetzung von Sicherheit und Gesundheit...