Zusammenfassung
Betreiber von Betriebsbereichen, die der Störfall-Verordnung unterliegen, müssen ein Sicherheitsmanagementsystem betreiben. Es enthält managementspezifische Verfahren und Prozesse zur Verhinderung von Störfällen und zur Begrenzung ihrer Auswirkungen. Ein Sicherheitsmanagementsystem regelt die Themen Organisation und Personal, Ermittlung und Bewertung der Gefahren von Störfällen, Überwachung des Betriebs, sichere Durchführung von Änderungen, Planung für Notfälle, Überwachung der Leistungsfähigkeit des Sicherheitsmanagementsystems, systematische Überprüfung und Bewertung.
Ein Sicherheitsmanagementsystem stellt ein spezielles Arbeitsschutz-Managementsystem zur Verhinderung von Störfällen dar. Der Begriff Sicherheitsmanagementsystem wird z. T. auch für Managementsysteme verwendet, deren Schwerpunkt die Sicherheit in einem Unternehmen (oder allgemeiner in einer Organisation) ist.
Die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fordert von allen unter ihren Geltungsbereich fallenden Betrieben bzw. Betriebsbereichen ein Konzept zur Verhinderung von Störfällen (Sicherheitsmanagementsystem). Dabei ist es dem Unternehmen überlassen, ob es ein separates Sicherheitsmanagementsystem aufbaut (unter Eingliederung der relevanten Elemente des allgemeinen oder anderer Managementsysteme) oder ob es einen integrierten Ansatz wählt (Einbindung des SMS in ein bereits vorhandenes Managementsystem). Betriebe, die wegen großer Mengen gefährlicher Stoffe den erweiterten Pflichten der Verordnung unterliegen (Betriebsbereich der oberen Klasse), müssen zusätzlich einen Sicherheitsbericht nachweisen können.
Unternehmen, die auf freiwilliger Basis bereits ein Arbeitsschutz-Managementsystem (z. B. gem. dem nationalen Leitfaden für AMS) praktizieren, decken die Forderung nach einem Sicherheitsmanagementsystem gem. Störfall-Verordnung bereits weitgehend ab, sofern das unternehmensspezifische AMS explizit auch die Verhinderung von Störfällen zum Inhalt hat und dies auch nachweisbar managt.
Ein Sicherheitsmanagementsystem ist auch für Unternehmen interessant, die nicht unter die Störfall-Verordnung fallen, aber mit gefährlichen Anlagen oder Stoffen umgehen und den sicheren Umgang mit diesen organisieren wollen.
1 Managen – Was ist das?
Bei einer zeitgemäßen Unternehmensführung werden heute alle wesentlichen betrieblichen Aufgaben "gemanagt". Damit kommt zum Ausdruck, dass sie Teil der Führungsaufgaben in einem Unternehmen sind und Managementmethoden zur Bewältigung dieser Aufgabe eingesetzt werden. Dies trifft auch für die Aufgabe "Verhindern von Störfällen" zu.
Managen umfasst dabei ganz allgemein das Ausrichten, Planen, Steuern, Initiieren, Kontrollieren und kontinuierliches Verbessern von Strukturen, Prozessen und Tätigkeiten. Ihm liegt ein Regelkreis, der bekannte PDCA-Zyklus zugrunde. Ein Kernpunkt des Managens ist die Abfolge
- Planen (plan): Wesentliche Aufgaben dabei sind Analyse der Ausgangssituation, Formulierung von Zielen und Erarbeitung eines Maßnahmenplanes.
- Umsetzen (do): Hier erfolgt die (ggf. pilotartige) Umsetzung der Maßnahmen – also die Realisierung entsprechend der Planung.
- Überprüfen/Bewerten (check): Bereits bei der Umsetzung beginnt die Überprüfung, ob die Maßnahmen geeignet und zielführend sind. Die Ergebnisse fließen in die Steuerung oder Lenkung der Umsetzung ein. Der Arbeitsschritt umfasst darüber hinaus die Ermittlung der Wirksamkeit der Maßnahmen sowie der Zielerreichung sowie die Bewertung des Ergebnisses.
- Handeln/Anwenden (act): Ausgehend von den Ergebnissen des dritten Schrittes werden bei einem positiven Ergebnis die Maßnahmen als Standard definiert. Bei Soll-Ist-Abweichungen werden dagegen Korrekturen und ein Verbesserungsprozess eingeleitet.
Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass gemanagte Aufgaben eine hohe Effektivität und Effizienz besitzen. Deshalb fordert die Störfall-Verordnung zur Verhinderung von Störfällen ein entsprechendes Managementsystem.
2 Störfälle
Ein Störfall i. S. der Störfall-Verordnung ist ein Ereignis, wie z. B. eine Emission, ein Brand oder eine Explosion größeren Ausmaßes, das unmittelbar oder später innerhalb oder außerhalb des Betriebsbereichs zu einer ernsten Gefahr oder zu (erheblichen) Sachschäden führt (§ 2 Nr. 7 12. BImSchV).
Unter einer ernsten Gefahr wird in der Störfall-Verordnung (§ 2 Nr. 4 12. BImSchV) eine Gefahr verstanden, bei der schwerwiegende oder lebensbedrohende Gesundheitsbeeinträchtigungen von Menschen zu befürchten sind, die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen beeinträchtigt werden kann oder erhebliche und nachhaltige Umweltbeeinträchtigungen verursacht werden.
3 Wie ein Sicherheitsmanagementsystem funktioniert
Ein Sicherheitsmanagementsystem steht für ein systematisches, zielorientiertes Organisieren der Verhinderung von Störfällen und die gemeinsame, professionelle, von den Führungskräften gemanagte Umsetzung der damit verbundenen Aufgaben. Damit ist das Sicherheitsmanagement Teil der Führung eines Unternehmens bzw. das Subsystem, das die konsequente, effektive und effiziente Erfüllung der Verpflichtung...