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Sicherheitsnotduschen / 2.1 Körperduschen mit Wasseranschluss

Dipl.-Biol. Bettina Huck
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Körperduschen mit Wasseranschluss müssen eine konstante Wasserabgabe von mind. 15 Minuten gewährleisten. Der Fließdruck muss angegeben und gemessen werden.

Für die Wasserverteilung wird in Abschn. 4.2 DIN EN 15154-1 "Sicherheitsnotduschen – Teil 1: Körperduschen mit Wasseranschluss für Laboratorien" ein bestimmtes Baumusterverfahren vorgeschrieben. Dabei muss bei einer feststehenden Messhöhe eine bestimmte Wassermasse auf eine festgeschriebene Fläche fallen.

Die Wasserqualität muss Trinkwasser oder Wasser ähnlicher Qualität sein. Diese Qualität darf von den Werkstoffen der Dusche nicht beeinflusst werden.

Als Wassertemperatur wird lauwarmes Wasser empfohlen. Die Mindesttemperatur ist dabei 15 °C.

Zusätzliche Anforderungen werden in DIN EN 15154-1 hinsichtlich der Installationshöhe der Dusche (2.200 mm +/- 100 mm) bzw. der Armatur (max. 1.750 mm über Niveau) und des Platzbedarfs vorgegeben.

Die Absperrarmatur muss nach 90° Drehung oder 200 mm Zug vollständig offen sein. Die zur Bedienung notwendige Kraft darf nicht mehr als 100 N bzw. 7 Nm Drehmoment betragen. Körperduschen müssen nach 1 s ganz geöffnet sein. Die Absperrarmatur darf nach dem Öffnen nicht selbstständig schließen. Der Duschkopf muss sich zwischen Absperrarmatur und Ausfluss selbstständig entleeren.

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