In der Beziehung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat das Thema Datenschutz eine besondere Bedeutung. Bei der Sammlung von Daten im Einsatz von intelligenter persönlicher Schutzausrüstung geht es um den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Dieser basiert sinnvollerweise oft auf der individuellen Situation einzelner Mitarbeiter.

Die dadurch entstehenden personenbezogenen Daten dürfen dabei nur in einem engen Rahmen ausgewertet werden. Dazu muss genau bewertet werden, welche Daten in welchem Kontext gesammelt werden und wem sie zur Einsicht zur Verfügung stehen. Beispielsweise gibt es heizbare Einlegesohlen für Arbeitsschuhe, die aber auch mit einer GPS-Funktion versehen sind, die die Bewegungen und Standorte des Trägers melden. Während gerade bei schwierigen Einsätzen die Verwendung von GPS-Daten eingesetzter Arbeitnehmer eine zusätzliche Sicherheit bieten, ist es insbesondere auch im Arbeitsrecht kritisch, diese Daten zu sammeln und ggf. in einer Datenbank zu speichern oder gar auszuwerten. So gleicht der Datenschutz hier einer Gratwanderung zwischen 2 Polen, die es passend auszubalancieren gilt.

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