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Sprengarbeiten sicher durchführen / Zusammenfassung

Dipl.-Ing. Andreas Voigt
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Überblick

Für Sprengarbeiten gilt das Sprengstoffrecht. Es enthält Anforderungen an Personen, die gewerblich oder nichtgewerblich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen. Damit in Verbindung stehen Fragen der Erlaubnisbedürftigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde. Das Sprengstoffrecht regelt das Inverkehrbringen, den Verkehr und den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen, stellt Produktanforderungen an Explosivstoffe, Sprengzubehör etc. Der Umgang beinhaltet zugleich das Verwenden von explosionsgefährlichen Stoffen, z. B. bei Sprengarbeiten. In diesem, aber auch in anderen Zusammenhängen, wie der Aufbewahrung oder Lagerung, behandelt das Sprengstoffrecht auch Arbeitsschutzaspekte mit.

Parallel zu den Regelungen des Sprengstoffrechts gelten die Vorschriften des Arbeitsschutzschutzgesetzes und der Arbeitsschutzverordnungen.

Der Beitrag fokussiert vornehmlich auf Sprengarbeiten im Zusammenhang mit der Durchführung von Bauarbeiten. Dabei steht weniger das Sprengverfahren an sich, als die Einbindung der Sprengarbeiten in die Arbeitsschutzsystematik im Vordergrund. Auf Sprengarbeiten in Betrieben, die der Bergaufsicht unterliegen, wird hier nicht eingegangen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sprengstoffgesetz (SprengG)

1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)

2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV)

3. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (3. SprengV)

Technische Regel zum Sprengstoffrecht SprengTR 310 – Sprengarbeiten

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