Staub wird über die Atmungsorgane Mund und Nase aufgenommen. Dabei können gröbere Stäube bis in die Lunge und feinere Stäube bis in die Lungenbläschen (Alveolen) gelangen. Grundsätzlich kann es die Lunge durch einen natürlichen Reinigungsmechanismus mit kleinen Staubmengen aufnehmen und so einer Erkrankung der Atemwege entgegenwirken. Dies geschieht durch Verschlucken oder Ausniesen des Staubs. Feiner Staub in den Alveolen wird über Fresszellen aufgenommen. Bei zu hohen eingeatmeten Staubkonzentrationen wird der natürliche Reinigungsmechanismus überfordert und es kann zu Entzündungsreaktionen kommen. Bei der Beurteilung der Gesundheitsgefahren von Stäuben sind die Größenverteilung der Partikel sowie deren spezifische, toxikologische Eigenschaften zu berücksichtigen. Je kleiner der Partikeldurchmesser bzw. der aerodynamische Durchmesser, desto tiefer können die Partikel in die Lunge eindringen.
Hinsichtlich der Partikelform und -größe lassen sich folgende Stäube unterscheiden:
- Einatembarer Staub (E-Staub): Massenanteil aller Schwebstoffe, der durch Mund und Nase eingeatmet wird. Er ist definiert bis zu einem aerodynamischen Durchmesser von 100 µm.
- Alveolengängiger Staub (A-Staub): Massenanteil der eingeatmeten Partikel, der bis in die Lungenbläschen vordringt. DIN EN 481 definiert A-Staub als mathematische Abscheidefunktion (Abscheidegrad je nach aerodynamischem Durchmesser: 7 µm: 9 %, 4 µm: 50 %, 16 µm: 0 %). D. h., es lässt sich für A-Staubteilchen keine genaue Größe angeben, sondern lediglich eine Größenverteilung.
- Faserstäube: Luftgetragene organische oder anorganische Partikel, die eine längliche Geometrie besitzen. Zu den Faserstäuben gehören z. B. Asbest-, Glas- und Mineralfasern. Eine besondere Rolle spielen dabei Fasern, die eine Länge von > 5 µm, einen Durchmesser < 3 µm und ein Längen-Durchmesser Verhältnis von 3 : 1 überschreiten, da nur sie in die tieferen Atemwege vordringen können (WHO-Fasern).
- Nanoskalige Stäube (ultrafeine Stäube): Stäube, die aus Objekten mit einem oder mehreren Außenmaßen von < 100 nm bestehen. Einheitliche Konventionen zur Messung dieser Stäube existieren noch nicht. Anders als beim A- und E-Staub wird die Ablagerung der Partikel im Atemtrakt nicht durch Sedimentation, sondern durch Diffusionsbewegung bestimmt.
Gefährliche Eigenschaften von Stäuben
Stäube können folgende physikalische und biologisch-toxische Eigenschaften besitzen:
- kanzerogen (krebserzeugend): z. B. Asbest, Arsen, Chromate, Azofarben,
- fibrogen/irritativ: z. B. Asbest, Quarz, künstliche Mineralfasern, Kalk oder auch unlösliche Stäube, die nicht anderweitig reguliert sind. Fibrogene Stäube bewirken vorwiegend Gewebeveränderungen in der Lunge.
- toxisch: z. B. Cadmium, Farbstäube, Blei, Antimon,
- sensibilisierend: z. B. Nickel, Kobalt, Mehlstaub, Chromate (Zementstaub),
- ionisierend: Uran, Thorium.
Das Spektrum möglicher Erkrankungen durch Staubexposition reicht von akuter, irritativer oder ätzender Wirkung auf die Atemwege bis zur Verursachung chronisch, entzündlicher Prozesse und der Bildung von Tumoren. Betroffen davon sind meist die Bronchien, z. B. allergisches Bronchialasthma und die Lunge, aber auch die Schleimhäute der Nase und der Augen, die Haut und, bei sog. systemisch wirkenden Gefahrstoffen, weitere Zielorgane im ganzen Körper. Typische Erkrankungen, die von Staub verursacht und als Berufskrankheit anerkannt werden können, sind z. B. Silikose, obstruktive Bronchitis oder Siliko-Tuberkulose. Informationen über gefährliche Eigenschaften von Stäuben sind den Sicherheitsdatenblättern zu entnehmen. Informationen liefern auch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe oder die GESTIS-Gefahrstoffdatenbank.
Grenzwerte für A- und E-Staub
Für granuläre unlösliche bzw. schwerlösliche Stäube ohne spezielle toxische Wirkung, die nicht anderweitig geregelt sind, ist ein allgemeiner Staubgrenzwert in der TRGS 900 festgelegt. Dieser beträgt für den alveolengängigen Teil des Staubs (A-Staubfraktion) 1,25 mg/m³ bezogen auf eine Dichte von 2,5 g/cm³. Wenn an einem Arbeitsplatz Materialien besonders niedriger Dichte (z. B. Kunststoffe, Papier) oder besonders hoher Dichte (z. B. Metalle) verwendet werden, kann mit der Materialdichte umgerechnet werden. Für Arbeitsplätze mit gleichbleibenden Bedingungen bzw. Arbeitsplätze mit gelegentlicher Exposition kann für die A-Staubfraktion in der Gefährdungsbeurteilung auch ein dosisbasiertes Überwachungskonzept über einen repräsentativen Ermittlungszeitraum von längstens einem Monat festgelegt werden. In diesen Fällen werden über den gewählten Ermittlungszeitraum die einzelnen Schichtmittelwerte messtechnisch ermittelt und dokumentiert. Der Durchschnitt der gemessenen Schichtmittelwerte darf dabei über den Ermittlungszeitraum den AGW für die A-Staubfraktion nicht überschreiten. Ein einzelner Schichtmittelwert darf in diesem Fall den Wert von 3 mg/m3 für die A-Staubfraktion nicht überschreiten. Der Grenzwert für den Gesamtstaub (E-Staub) beträgt 10 mg/m³. Die Gesamtheit der...