Tomy Sobetzko, Dr. Rupprecht Maushart
Zusammenfassung
Personen, die, wie es § 68 Strahlenschutzverordnung formuliert, in "fremden Anlagen oder Einrichtungen" tätig werden, in denen sie einer Strahlenexposition ausgesetzt sein können, müssen einen Strahlenpass besitzen. In diesem Dokument werden die an unterschiedlichen Arbeitsstätten aufsummierten Dosen jederzeit nachprüfbar erfasst. Dies bezieht sich nicht nur auf einen Arbeitskräfteaustausch zwischen einzelnen Einrichtungen, sondern v. a. auf das Personal von Fremdfirmen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten in kerntechnischen Anlagen.
1 Wer braucht einen Strahlenpass?
In der aktuellen Strahlenschutzverordnung ist der Verweis auf diese Frage in mehreren Paragrafen zu finden. Zunächst legen u. a. §§ 68, 158 und 166 StrlSchV fest, dass einer Genehmigung bedarf, wer unter seiner Aufsicht stehende Personen beschäftigt, die bei dieser Tätigkeit eine Dosis von mehr als 1 mSv erhalten können. Im Klartext sind das Personen, welche in Strahlenschutzbereichen tätig werden.
Wer nun eine solche Genehmigung besitzt, der hat gemäß StrlSchV dafür zu sorgen, dass die unter seiner Aufsicht stehenden Personen im Besitz eines Strahlenpasses sind. Er ist außerdem dafür verantwortlich, dass die Personen- und Körperdosis der Beschäftigten vorschriftsmäßig ermittelt wird, und dass sie vor Aufnahme der Arbeit die in § 63 StrlSchV vorgeschriebene Unterweisung erhalten haben. Die Inhaber eines Strahlenpasses gelten als beruflich strahlenexponierte Personen.
Der Strahlenpass ist persönliches Eigentum der Person, auf die er ausgestellt ist und nicht übertragbar.
Aktuell sind etwa 55.000 Personen in Deutschland mit Strahlenpässen ausgestattet.
2 Wie sieht der Strahlenpass aus?
Die Einzelheiten des Strahlenpasses sind nicht allein in der StrlSchV, sondern in einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) "Strahlenpass" des Bundesministeriums für Umwelt und Reaktorsicherheit (BMU) festgelegt. Der Strahlenpass muss vollständig geführt sein. Er enthält alle notwendigen Angaben über die externe und, im Bereich offener radioaktiver Stoffe, auch die interne Strahlenexposition des Inhabers sowie über etwaige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. Ein Strahlenpass ist 6 Jahre gültig.
3 Wo wird der Strahlenpass registriert?
Seit dem 31.12.2018 wurde das zentrale Strahlenschutzregister (SSR) auf der Grundlage des § 170 Strahlenschutzgesetz beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) eingerichtet. Hier werden alle Inhaber von Strahlenpässen, aber auch alle dosimetrisch überwachten Personen zentral erfasst. Alle dort eingetragenen Personen erhalten eine eindeutige Personenkennzahl, die sog. Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer). Diese wird vom BfS vergeben und soll die Zuordnung und die Bilanzierung der Dosiswerte erleichtern.
Die neue SSR-Nummer ersetzt die bisherige Strahlenpassnummer!
Strahlenschutzregister
Die Beantragung der SSR-Nummer erfolgt online über den Strahlenschutzverantwortlichen oder dessen Beauftragten beim BfS.
Die Web-Adresse des SSR-Portals lautet: https://ssr.bfs.de/ssrportal
Verlust des Passes oder Änderungen
Bei Verlust des Passes ist dies der registrierenden Behörde zu melden. Gleiches gilt für jegliche Änderungen (Namensänderungen, Folgepass oder Umregistrierungen).
Einzelheiten sind in der o. g. AVV "Strahlenpass" nachzulesen.