Tomy Sobetzko, Dr. Rupprecht Maushart
Alle Strahlenschutzmaßnahmen zielen letztlich darauf ab, die individuelle Strahlenbelastung zu vermindern oder ganz zu vermeiden. Primär gilt das natürlich für die beruflich strahlenexponierten Personen am Arbeitsplatz, die sich immer so zu verhalten haben, dass sie selbst nicht gefährdet werden. Darüber hinaus obliegt aber diesem Personenkreis auch die Verantwortung dafür, dass unbeteiligte Dritte keine Strahlendosen erhalten, etwa durch an die Umwelt abgegebene Radioaktivität oder durch Verschleppung von Radioaktivität aus einem aktiven in einen inaktiven Bereich.
Die Strahlenexposition kann durch äußere Bestrahlung aus einer externen Strahlenquelle oder durch innere Bestrahlung aus inkorporierten radioaktiven Stoffen verursacht werden. Beim Umgang mit strahlenerzeugenden Geräten oder umschlossenen radioaktiven Quellen muss man sich demgemäß vor der Einwirkung äußerer Bestrahlung, beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen vornehmlich vor der Aufnahme dieser Stoffe in den Körper schützen.
3.1 Schutz vor äußerer Bestrahlung
Die 3 maßgebenden Faktoren für den Schutz vor äußerer Bestrahlung sind
- Abschirmung,
- Abstand und
- Zeit.
Dazu kommt die messtechnische Überwachung des Strahlenfeldes als Grundlage richtigen Verhaltens.
3.1.1 Abschirmungen
Abschirmungen können an der Quelle selbst, zwischen Quelle und Person oder an der Person angebracht sein. Typische Beispiele für guten Strahlenschutz in diesen Fällen sind:
- Abschirmung der Quelle: beim Transport von radioaktiven Quellen immer die dafür vorgesehenen Abschirmbehälter benutzen!
- Abschirmung zwischen Quelle und Person: beim Betrieb von Röntgenanlagen immer hinter die Schutzwände zurücktreten! Bei der Lagerung von Strahlern Tresortüren geschlossen halten! Bei der Handhabung stärkerer Quellen hinter Bleischutz-Barrieren arbeiten!
- Abschirmung der Person: im Bereich von Bestrahlungsanlagen die vorgeschriebenen Bleischürzen, beim Umgang mit betastrahlenden Radionukliden Schutzbrille tragen!
3.1.2 Abstand
Der Abstand von der Quelle ist ein sehr wirksamer Strahlenschutz. Die Dosisleistung und damit die Strahlenbelastung nimmt mit dem Quadrat des Abstands ab. Besonders gilt dies für die Handhabung von radioaktiven Quellen. Diese dürfen nie direkt mit den Fingern, sondern nur mit Werkzeugen wie Zangen angefasst werden.
3.1.3 Zeit
Der Zeitfaktor spielt im Strahlenschutz ebenfalls eine Rolle. Arbeitsabläufe sind so zu optimieren, dass sie die wenigste Zeit in Anspruch nehmen. Die Aufenthaltsdauer in Räumen mit überhöhtem Strahlenpegel ist auf das absolute Minimum zu beschränken. Bei Ruhepausen solche Räume verlassen.
3.1.4 Messtechnische Kontrolle der Strahlung
Um sich gegen äußere Strahlung zuverlässig schützen zu können, muss man natürlich wissen, dass Strahlung überhaupt vorhanden ist. Der Gebrauch geeigneter Messgeräte ist daher Voraussetzung. Diese Messgeräte können stationär und kontinuierlich betrieben werden. Ein gutes Beispiel ist die Vorschrift, in Bestrahlungsräumen immer durch einen fest installierten Monitor den Strahlungspegel zu überwachen und sich nicht allein auf die Anzeige über den Betriebszustand der Quelle zu verlassen. Die Messgeräte können ferner Handgeräte sein, mit denen man ggf. das Strahlenfeld am Arbeitsplatz ausmisst, etwa um festzustellen, ob bei Arbeitsende radioaktive Quellen ordnungsgemäß entfernt sind. Schließlich benutzt man personelle Warngeräte, die an der Person getragen werden und bei erhöhten Strahlenfeldern alarmieren.
3.2 Schutz vor Inkorporation
Für den Schutz vor Inkorporation beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen gelten alle Regeln für das saubere Arbeiten im Labor, die auch bei ätzenden oder toxischen Stoffen Anwendung finden:
- sachgerechte Aufbewahrung und Kennzeichnung der Quellen,
- Buchführung über Aufbewahrung, Verwendung, Verkauf und Abgabe,
- Sauberkeit im Labor und an der Person,
- klare Trennung von aktiven und nicht aktiven Bereichen,
- Befolgen der Arbeitsvorschriften und Verwenden von sachgerechtem Arbeitsgerät,
- keine Lebensmittel, Zigaretten, Kosmetika im aktiven Bereich.
Und als Spezifikum des Umgangs mit Radioaktivität kommt hinzu:
- regelmäßige Kontrollmessungen der Kontamination an Oberflächen, Gegenständen und Personen.
In jedem Fall sollten detaillierte schriftliche Strahlenschutzanweisungen vorliegen, die sowohl den Arbeitsablauf und die vom Arbeitenden zu befolgenden Strahlenschutzmaßnahmen regeln, als auch Hinweise zum Verhalten bei Zwischenfällen, z. B. Verschütten einer radioaktiven Lösung, geben.
Muster-Strahlenschutzanweisungen
Muster-Strahlenschutzanweisungen sind zu finden unter www.fs-ev.de.