Tomy Sobetzko, Dr. Rupprecht Maushart
Umweltbezogene Messungen sind beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen erforderlich. Sie beziehen sich auf die verschiedenen Wege, über die Radioaktivität den Kontrollbereich auf unzulässige Weise verlassen kann. Sie sind demnach sowohl registrierender wie vorbeugender Natur, denn sie dienen der Beweissicherung über evtl. abgegebene Radioaktivitäten und der Warnung bei unzulässigen Betriebszuständen, die mit der Abgabe radioaktiver Stoffe verbunden sein können. Die möglichen "Fluchtwege" sind die Abluft, das Abwasser und der Abfall des Labors oder der Nuklearmedizin, aber auch der Industrie.
3.3.1 Messung der Aktivität in der Abluft und im Abwasser
Die Strahlenschutzverordnung begrenzt im § 99 StrlSchV die Abgabe von Radioaktivität aus Anlagen oder Einrichtungen mit Abluft und Abwasser. Demnach muss ausdrücklich dafür gesorgt werden, dass radioaktive Stoffe nicht unkontrolliert in die Umwelt abgeleitet werden, sprich, es muss vor der Abgabe gemessen werden. In welcher Weise dies zu geschehen hat, legt wiederum die Genehmigungsbehörde fest. In der Nuklearmedizin ist die messtechnische Abwasserüberwachung bei Therapiestationen allerdings von vornherein üblich.
Die angesprochene Begrenzung der noch zulässigen Abgabewerte richtet sich danach, dass die möglicherweise folgende Strahlenexposition von Einzelpersonen der Bevölkerung nicht mehr als 3 mSv im Kalenderjahr betragen darf. Dabei dürfen die in § 80 Strahlenschutzgesetz genannten Werte nicht überschritten werden.
3.3.2 Messung der Radioaktivität im Abfall
Hier ist zu unterscheiden zwischen
- der gezielten und bewussten Abgabe radioaktiver Abfälle an eine behördliche Sammelstelle und
- der nicht auszuschließenden Möglichkeit, dass der "konventionelle" Abfall ordnungswidrig radioaktive Stoffe enthält.
Was den konventionellen Abfall angeht, sollte man sich die routinemäßige messtechnische Überprüfung von Abfallbehältern, die den Kontrollbereich verlassen, zur Regel machen.
Eine genaue Messung der Aktivität in Abfallbehältern ist allerdings schwierig, da es sich hier um räumlich ausgedehnte Quellen mit einer unbekannten Lage und Abschirmung des Strahlers oder der Aktivität im Gesamtvolumen handelt. Für diese Art von Messung gibt es spezielle, oft sehr aufwendige Messanlagen in den verschiedensten Ausführungen. In manchen Fällen kann man sich auch mit einer Kontrollmessung an mehreren Punkten der Behälteroberfläche mittels eines empfindlichen Dosisleistungsmessgeräts begnügen. Diese Methode ist allerdings nur bei Gammastrahlern anwendbar. Bei reinen Beta- oder gar Alphastrahlern ist keine Messung von außen möglich. Hier müsste, wenn überhaupt, eine Kontrolle schon des Füllgutes mit Kontaminationsmonitoren erfolgen.