Hier ist zu unterscheiden zwischen

  • der gezielten und bewussten Abgabe radioaktiver Abfälle an eine behördliche Sammelstelle und
  • der nicht auszuschließenden Möglichkeit, dass der "konventionelle" Abfall ordnungswidrig radioaktive Stoffe enthält.

Was den konventionellen Abfall angeht, sollte man sich die routinemäßige messtechnische Überprüfung von Abfallbehältern, die den Kontrollbereich verlassen, zur Regel machen.

Eine genaue Messung der Aktivität in Abfallbehältern ist allerdings schwierig, da es sich hier um räumlich ausgedehnte Quellen mit einer unbekannten Lage und Abschirmung des Strahlers oder der Aktivität im Gesamtvolumen handelt. Für diese Art von Messung gibt es spezielle, oft sehr aufwendige Messanlagen in den verschiedensten Ausführungen. In manchen Fällen kann man sich auch mit einer Kontrollmessung an mehreren Punkten der Behälteroberfläche mittels eines empfindlichen Dosisleistungsmessgeräts begnügen. Diese Methode ist allerdings nur bei Gammastrahlern anwendbar. Bei reinen Beta- oder gar Alphastrahlern ist keine Messung von außen möglich. Hier müsste, wenn überhaupt, eine Kontrolle schon des Füllgutes mit Kontaminationsmonitoren erfolgen.

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