Tomy Sobetzko, Dr. Rupprecht Maushart
5.3.1 Erforderliche messtechnische Maßnahmen
Welcher Art der Abfall auch ist, der als Folge des Umgangs mit radioaktiven Stoffen anfällt und deshalb abgegeben werden muss: Es sind 3 Arten von messtechnischen Maßnahmen erforderlich (Tab. 3).
Art der Abgabe |
Messungen |
Vorschrift |
Abgabe von radioaktiven Abfällen gem. § 5 AtEV an die zuständige Landessammelstelle oder an einen autorisierten Sammeldienst |
Dosisleistung an der Behälteroberfläche < 2 mSvh-1 Dosisleistung in 1 m Abstand < 0,1 mSvh-1 Kontamination an der Behälteroberfläche, gemessen am Tag der Abgabe, < 4 Bqcm-2 |
Benutzungsordnung der Landessammelstellen |
Abgabe von kurzlebigen Radionukliden mit HWZ < 100 Tage nach mindestens 10 HWZ Lagerzeit als gewöhnliche Abfälle |
Aktivität < 10-4 Freigrenzen je g; Sicherstellung soweit möglich, durch Gamma-Messungen an der Behälteraußenseite |
Verwaltungsvorschriften der Länder Genehmigungsauflagen |
Abgabe von nichtradioaktivem Abfall |
Kontaminationsmessungen, zumindest als Stichproben, an der Behälteraußenseite empfehlenswert. Sicherstellung, dass der Behälter nicht unbemerkt Aktivität enthält, durch Gamma-Messungen an der Behälteraußenseite. |
Aus § 29 StrlSchV abzuleiten; allgemeine Sorgfaltspflicht und Betriebserfahrung |
Tab. 3: Abgabe von festen Abfällen aus Kontrollbereichen – Möglichkeiten und messtechnische Maßnahmen
Die Vorschriften verlangen Dosisleistungsmessungen an der Oberfläche oder in der Umgebung des Abfallbehälters; Kontaminationsmessungen an der Behälteroberfläche und Bestimmung der spezifischen Aktivität der Abfälle oder, etwas weniger anspruchsvoll, Kontrolle des Behälterinhalts auf unzulässige Radioaktivität.
Von diesen Messaufgaben ist die Dosisleistungsmessung am wenigsten problematisch; die Handgeräte, die man dazu braucht, sind im Labor sowieso vorhanden.
Die Kontaminationsmessungen sind Routine. Sie müssten, unabhängig von allen Abfallbeseitigungsregeln, auch schon aufgrund der Forderungen des § 44 der StrlSchV gemacht werden.
5.3.2 Messung der Aktivität in Abfallbehältern
Die Messung der Aktivität in Abfallbehältern ist deshalb schwierig, weil es sich hier um räumlich ausgedehnte Quellen mit einer unbekannten Lage und Abschirmung des Strahlers im Volumen handelt.
Für diese Art von Messung gibt es spezielle, oft sehr aufwendige Messanlagen in den verschiedensten Ausführungen. Abb. 10 zeigt das Beispiel einer solchen Messanlage. Als Detektoren werden meist allseitig angeordnete Plastik-Szintillatoren oder Proportionaldetektoren mit Zusatzabschirmungen benutzt. Bei preisgünstigen Ausführungen begnügt man sich mit einem oder 2 Detektoren und dreht nach der halben Messzeit den Behälter. Wichtig ist in jedem Fall eine feste und reproduzierbare Geometrie zwischen Abfallbehälter und Detektor. Bei Freigabemessungen sind sehr empfindliche Messanlagen erforderlich, da die nachzuweisende Aktivität sehr niedrig ist.
Abb. 10: Abfallmonitor für die Freigabemessung von Abfallgebinden oder größeren Gegenständen beim Verlassen des Kontrollbereichs