Tomy Sobetzko, Dr. Rupprecht Maushart
Zusammenfassung
Ein Strahlenschutzbereich ist ein räumlich abgetrennter Bereich, in dem Personen einer Exposition durch ionisierende Strahlung oder radioaktive Stoffe ausgesetzt sein können, die oberhalb des Grenzwerts für das allgemeine Staatsgebiet liegt. Insbesondere in betrieblichen Strahlenschutzbereichen unterliegen beim Umgang mit ionisierender Strahlung oder radioaktiven Stoffen Beschäftigte oder auszubildende Personen besonderen Schutzmaßnahmen. Die Bereiche müssen gekennzeichnet sein, der Zutritt ist eingeschränkt.
1 Was für Strahlenschutzbereiche gibt es?
Das Einrichten von Strahlenschutzbereichen wird in § 52 StrlSchV festgelegt. Mit wachsender Höhe einer zu erwartenden Strahlenexposition wird unterschieden zwischen Überwachungsbereichen und Kontrollbereichen. Innerhalb des Kontrollbereichs gibt es noch Sperrbereiche. Bei der Strahlenexposition sind äußere und innere Komponenten zu berücksichtigen. In den Strahlenschutzbereichen muss, je nach der Art des Umgangs, einzeln oder in Kombination die Ortsdosis oder Ortsdosisleistung, die Kontamination des Arbeitsplatzes oder die Konzentration radioaktiver Stoffe in der Luft gemessen werden. An Personen, die sich im Kontroll- oder Sperrbereich aufhalten, ist die Körperdosis zu ermitteln (Dosis).
Die niederste Stufe des Strahlenschutzbereichs ist der Überwachungsbereich. Überwachungsbereiche sind definiert als nicht zum Kontrollbereich gehörende betriebliche Bereiche, in denen Personen unter Berücksichtigung der Aufenthaltsdauer im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 1 mSv – man könnte auch sagen, überhaupt eine zusätzliche Dosis – erhalten können. Für bestimmte Organe sind höhere Äquivalent-Dosen zugelassen, wie etwa 50 mSv für Haut, Hände oder Knöchel.
Der nächst höhere und meistgebrauchte Bereich ist der Kontrollbereich. In Kontrollbereichen wird damit gerechnet, dass Personen im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 6 mSv oder höhere Organdosen als 15 mSv für die Augenlinse oder 150 mSv für Haut, Hände oder Knöchel erhalten können.
Die höchste Kategorie sind Sperrbereiche. In Sperrbereichen sind höhere Ortsdosisleistungen als 3 mSv/h zu erwarten. Meist handelt es sich dabei um die unmittelbare Nähe von starken Strahlenquellen oder Strahlengeneratoren. Ein Sperrbereich ist Teil des Kontrollbereichs.
Bei der Festlegung der Grenzen von Strahlenschutzbereichen ist eine Aufenthaltsdauer von 40 Stunden pro Woche und 50 Wochen im Kalenderjahr anzunehmen, wenn keine anderen begründeten Angaben über die Aufenthaltszeit vorliegen.
2 Wie ist der Zutritt zu Strahlenschutzbereichen geregelt?
Der Zutritt zu Strahlenschutzbereichen ist in § 55 StrlSchV sehr detailliert geregelt. Voraussetzung für die Zutrittserlaubnis ist, dass die betreffende Person eine dem Betrieb dienende Tätigkeit ausübt und dass diese Tätigkeit zur Durchführung oder Aufrechterhaltung der darin vorgesehenen Betriebsvorgänge erforderlich ist. In Überwachungsbereichen dürfen sich außerdem auch Besucher, Patienten oder helfende Personen aufhalten, in Kontrollbereichen muss deren Aufenthalt von einer fachkundigen Person überwacht werden. Auszubildende oder Studierende dürfen Kontroll- und Überwachungsbereiche betreten, wenn dies zur Erreichung ihres Ausbildungsziels erforderlich ist. Darüber hinaus kann die zuständige Behörde zulassen, dass der Strahlenschutzbeauftragte auch anderen Personen den Zutritt zu Strahlenschutzbereichen gestattet. In Sperrbereichen dürfen sich Personen nur unter ständiger Überwachung durch eine vom Strahlenschutzverantwortlichen beauftragte fachkundige Person aufhalten.
3 Wie sind Strahlenschutzbereiche zu kennzeichnen?
Kontroll- und Sperrbereiche sind gem. §§ 52, 53, 91, 92 StrlSchV so abzugrenzen und zu kennzeichnen, dass die Zugangskontrolle gewährleistet werden kann, und "deutlich sichtbar und dauerhaft" mit dem in Anlage 10 StrlSchV vorgegebenen Strahlenzeichen und z. B dem Zusatz "Kontrollbereich – kein Zutritt" oder "Sperrbereich – kein Zutritt" zu kennzeichnen.
Unterschiede der Anwendung von Kennzeichnungen sind in der Art der Anwendung zu suchen und anzupassen (Räume, Geräte, Behälter oder kontaminierte Bereiche).
Sperrung des Kontrollbereichs
Bei ortsveränderlichen Bestrahlungseinrichtungen, etwa in der Radiografie oder auch beim Umgang mit beweglichen Strahlenquellen muss der Kontrollbereich nicht nur gekennzeichnet, sondern auch in geeigneter Weise abgesperrt sein.