Die zuständige Behörde kann davon ausgehen, dass das Dosiskriterium für die Freigabe eingehalten wird, wenn der Antragsteller nachweist, dass für eine uneingeschränkte Freigabe
1. |
die Freigabewerte nach Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 3 eingehalten werden, |
2. |
die Festlegungen nach Anlage 8 Teil A Nummer 1 und Teil B eingehalten werden und |
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