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Systemelemente des Occupational Health- and Risk-Managem ... / 4.3 Interne Audits

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Über die in Teil B: Nr. 4.2 geforderte Überprüfung und kontinuierliche Überwachung hinaus führt die Organisation in Gestalt von internen Audits periodische, unabhängige, systematisierte und dokumentierte Überprüfungen durch.

Durch diese Audits sind zu überprüfen:

  1. die Eignung der im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutz-Managementsystems vorgegebenen Politik und Strategie für den Arbeitsschutz und die Anlagensicherheit,
  2. die Eignung der daraus abgeleiteten Ziele und der im operativen Bereich erforderlichen Maßnahmen sowie
  3. der Aufbau und die Leistungen des Managementsystems und
  4. die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen und weiteren Verpflichtungen.

Im Rahmen dieser Audits sind auch stichprobenartig zu überprüfen:

  1. die Abläufe, die z. B. in Verfahrensanweisungen festgelegt sind,
  2. die Verfahren der Überprüfung und Überwachung und der aufgrund dieser Verfahren eingeleiteten Maßnahmen (vgl. Teil B: Nr. 4.2 und Nr. 5.2) und
  3. das Verhalten der Beschäftigten.

Die Audits sollen im Hinblick auf ein ganzheitliches Auditsystem soweit wie möglich mit den Audits anderer Managementsysteme verknüpft und als ganzheitliche Audits durchgeführt werden. Dadurch können Gemeinsamkeiten der einzelnen Auditsysteme genutzt, synergistisch bewertete Ergebnisse erzielt und überflüssige Mehrfacharbeiten vermieden werden.

Die Audits umfassen einen "Systemteil" und einen "Complianceteil"; letzterer kann auch betriebsteilbezogen durchgeführt werden. Es wird empfohlen, die Prüfung des System- und Complianceteils gemeinsam durchzuführen. Während der Systemteil systematisch die Eignung, den Umfang und die Leistung eines Managementsystems oder eines Management-Teilsystems überprüft, dient der Complianceteil zur systematisierten Überprüfung der Übereinstimmung des betrieblichen Ist-Zustandes mit dem Soll-Zustand im...

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