Die Organisation analysiert die Ursachen für Abweichungen von Soll-Vorgaben, bewertet diese Abweichungen, sofern geboten auch unter Einsatz statistischer Verfahren, entwickelt Alternativen, führt erforderlichenfalls Korrekturmaßnahmen durch und verfolgt deren Wirkung. Soweit es nach der Art des Betriebes erforderlich ist, werden dazu geeignete Verfahren festgelegt. Die Korrekturmaßnahmen werden entsprechend Teil B: Nr. 2.9 dokumentiert. Aus diesen Aufzeichnungen sind Schwerpunkte und Themen für die Überprüfung und Überwachung (vgl. Teil B: Nr. 4.2) sowie für den Bereich Planung und Umsetzung (vgl. Teil B: Nr. 3) zu entwickeln.
Korrekturmaßnahmen sind immer dann durchzuführen, wenn Abweichungen von Soll-Vorgaben festgestellt werden. Grundlage für die Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen sind vor allem die Ergebnisse aus der erstmaligen Bestandsaufnahme, der kontinuierlichen Überprüfung und Überwachung, den Verfahren zur aktiven Einbindung der Beschäftigten (z. B. betriebliches Vorschlags- und Meldewesen, Sicherheits- oder Gesundheitszirkeln o. ä.), der internen Auditierung und der Bewertung des betrieblichen Arbeitsschutz-Managementsystems durch die oberste Leitung sowie die Forderungen der Aufsichtsbehörden oder Unfallversicherungsträger.
Festgestellte Abweichungen von öffentlich-rechtlichen oder weiteren Verpflichtungen sowie von der Politik und Strategie zu Arbeitsschutz und Anlagensicherheit und den daraus abgeleiteten Vorgaben sind mit dem Ziel der weiteren Verbesserung zu korrigieren; dies gilt insbesondere für Verhaltensfehler, Arbeitsunfälle, Beinahe-Unfälle, Berufskrankheiten und sonstige arbeitsbedingte Erkrankungen, gesundheitliche Belastungen und Beeinträchtigungen, Betriebsstörungen, Schadensfälle, Grenzwertüberschreitungen oder für das Auftreten von Gefahrstellen. Diese Abweichungen haben häufig mehrere Ursachen, deren sorgfältige Analyse ihre Wiederholung an ähnlichen Arbeitsplätzen oder in vergleichbaren Anlagen vermeiden hilft.
Statistische Verfahren ermöglichen eine nachvollziehbare Verarbeitung der im Rahmen der Auswertung von Arbeitsunfällen, Betriebsstörungen, Grenzwertüberschreitungen, Beinahe-Unfällen, gesundheitlichen Belastungen und Beeinträchtigungen gesammelten Daten (s. auch Teil B: 4.2: Indikatoren und Kennzahlen). Auf diese Weise ist es möglich, den Nutzen des betrieblichen Arbeitsschutz-Managementsystems abzuschätzen und erzielte Verbesserungen darzustellen. Sie erleichtern das Auffinden und Bewerten von Gefährdungsschwerpunkten im Unternehmen und die Entwicklung von Präventions- und Verbesserungsmaßnahmen.