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Tätigkeiten auf Baustellen (Professiogramm) / Zusammenfassung

Prof. Dr.-Ing. habil. Manfred Rentzsch
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Überblick

Eine Baustelle ist der Ort, an dem ein Bauvorhaben ausgeführt wird, bei dem ein Bauwerk bzw. eine oder mehrere bauliche Anlagen auf Veranlassung eines Bauherrn errichtet, umgebaut oder abgebrochen und die dazugehörigen Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten durchgeführt werden. Sie umfasst die Flächen für die Entstehung des Bauwerks und die während der Bauzeit genutzten Flächen der Baustelleneinrichtung. Bauvorhaben mit großer räumlicher Ausdehnung (sog. Großbaustellen) können in mehrere getrennte Baustellen unterteilt werden. Eine bauliche Anlage ist eine mit dem Erdboden verbundene und aus Baustoffen und Bauteilen bestehende Anlage (einschließlich Gebäudetechnik). Bauliche Anlagen in diesem Sinne sind auch Halden, Dämme, Deponien, Rampen usw. Man differenziert zwischen ortsgebundenen (z. B. Hochbau) und ortsungebundenen, mobilen Baustellen (z. B. Straßenunterhaltung). Das Bauvorhaben entsteht durch das Zusammenwirken von Arbeitskräften mit Maschinen, Anlagen und Baustoffen. Damit sind Gefahren verbunden, sodass Vorkehrungen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz zu treffen sind.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Baustellenverordnung (BaustellV)
  • RAB 01 "Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB"
  • RAB 10 "Begriffsbestimmungen"
  • RAB 25 "Arbeiten in Druckluft"
  • RAB 30 "Geeigneter Koordinator"
  • RAB 31 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan – SiGePlan"
  • RAB 32 "Unterlagen für spätere Arbeiten"
  • RAB 33 "Allgemeine Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der BaustellV"
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Verordnung über die Entsorgung von gewerb...

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