Tätigkeiten mit bestimmten Metallen können mit hohen Risiken verbunden sein, an Krebs zu erkranken. Jedoch sind viele der Verwendungen dieser Metalle nicht zu umgehen, da kaum technische, geschweige denn stoffliche Alternativen verfügbar sind. Die Branchen, die mit krebserzeugenden Metallen umgehen, sind vielfältig und die Zahl an damit verbundenen Arbeitsplätzen ebenfalls.
Um kurz-, mittel- und langfristig eine sicherere Verwendung und den Schutz des Arbeitnehmers sicherzustellen, beschreibt die TRGS Metalle Schutzmaßnahmenkonzepte, die langfristig eine sichere Verwendung gewährleisten. Setzen die Betriebe diese Konzepte um, können sie im ersten Schritt zumindest die Bereiche hoher Gesundheitsrisiken verlassen. Betriebe, die mit krebserzeugenden Metallen umgehen, können aufgrund der neuen TRGS auf jeden Fall durch weiterführende technische, organisatorische und u. U. durch Anpassungen der persönlichen Schutzmaßnahmen die Gesundheit ihrer Beschäftigten besser schützen. Ob diese Schutzmaßnahmenkonzepte ausreichen, können nur aktualisierte Expositionsdaten zeigen. Der vorliegenden Text soll Ihnen deutlich machen, warum betriebliche Anpassungen notwendig werden und welche Hilfsmittel die TRGS 561 liefert.
In Deutschland bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die rechtliche Grundlage für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) konkretisiert Arbeitsschutzregelungen für gefährliche Stoffe. Wichtige Technische Regeln zum Thema Metalle sind:
- TRGS 910: Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
- TRGS 460: Handlungsempfehlung zur Ermittlung des Standes der Technik
- TRGS 561: Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen
Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen