Der Flugtankwart ist kein anerkannter Ausbildungsberuf. Er gehört i. d. R. zum Personalbestand der Mineralölgesellschaften. Der Flugtankwart hat folgende Aufgaben:[1]

  • Sicherheitskontrollen (elektrische Anlagen, Betankungsschläuche, automatische Abschaltung der Pumpen im Notfall, Nullstellung des Mengenzählers, Blockierung des Fahrzeugs, solange Schlauchverbindung zum Flugzeug besteht) sowie ggf. Reparaturen an Tankfahrzeugen,
  • Wasserindikatortest zum Nachweis, dass Treibstoff kein Wasser enthält,
  • Überwachung der Tanklager und Qualitätssicherung von Flugbetriebsstoffen,
  • Be- und Enttanken der Flugzeuge (Enttanken bei Überladung des Flugzeugs mit Gepäck bzw. zu hohe Passagierzahl),
  • Ausrollen der Schläuche unter Zuhilfenahme einer in den Tankwagen integrierten Hebebühne,
  • enge Kooperation mit Bodenpersonal der Fluggesellschaften.

Berufsgruppen

Im Rahmen des Geltungsbereichs ist das Professiogramm auch auf nachstehende Berufsgruppen anwendbar:

  • Tankstellenwart,
  • Tankstellenkaufmann,
  • Tank- und Garagenwart,
  • Servicespezialist (Tankstelle).
[1] Scholz/Wittgens: Arbeitsmedizinische Berufskunde, 2., vollständig überarbeitete und erweiterte Aufl., 1992, S. 1006-1010.

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