Der Arbeitgeber muss einen Telearbeitsplatz wie jeden Büroarbeitsplatz ergonomisch und nach den gesetzlichen Bestimmungen im häuslichen Umfeld seines Mitarbeiters einrichten (Anhang 6 ArbStättV). Neben der Finanzierung des Büros muss er auch für die Sicherheit und Gesundheit sorgen. Die Telearbeit ist erst dann eingerichtet, wenn sie "arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung" festgelegt und die Ausstattung mit Mobiliar und Arbeitsmitteln bereitgestellt und installiert ist.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge