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Telearbeitsplatz / 6 Wirtschaftliche Aspekte

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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6.1 Fahrtkosten

Wenn Mitarbeiter die eigene Wohnung oder das eigene Haus für die Arbeit nicht verlassen müssen, fallen keine Fahrtzeiten und -kosten an. Das spart Ressourcen und Nerven, denn während der Stoßzeiten sind Straßen und Bahnen überfüllt, langfristig können ggf. auch Ressourcen in der Verkehrsinfrastruktur eingespart werden.

6.2 Raumkosten

Während tagsüber die Wohnung leer steht, verwaisen nachts die Bürokomplexe. Über 24 Stunden gesehen heißt das sozusagen "doppelte" Miete. Mit einem Telearbeitsplatz und Desk-Sharing lassen sich die Bürofläche und -miete sparen. Dadurch entfallen im Betrieb auch weitere regelmäßige Kosten wie Strom, Heizung, Wasser oder Instandhaltung.

 
Praxis-Tipp

Kostenfrage klären

Wer von zu Hause aus arbeiten will, sollte klären, wer für die Kosten aufkommt. Es fallen Miete bzw. Raumkosten für das Arbeitszimmer an, zudem Kosten für Büromöbel, Hard- und Software, für die PC-Betreuung sowie für die monatlichen Grundgebühren und laufende Gebühren für die Nutzung von Informations- und Kommunikationsdiensten. Handelt es sich um einen Telearbeitsplatz i. S. von § 2 Abs. 7 ArbStättV, beinhaltet dies, dass der Arbeitgeber die "benötigte Ausstattung" zur Verfügung stellt und dies – ebenso wie die wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung – arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung geregelt wird.

6.3 Produktivität beim Arbeiten zu Hause

Viele Studien, die sich mit der Produktivität im Homeoffice beschäftigten, gründen auf der Selbsteinschätzung der Beschäftigten und kommen mehrheitlich zu dem Schluss, dass Beschäftigte ihre Produktivität zu Hause hoch bzw. höher als in den Unternehmensräumen einschätzen. Ein nachvollziehbarer und wesentlicher Grund ist sicherlich, dass in vielen Fällen (bei guten räumlichen und organisatorischen Strukturen) zu Hause ungestörter gearbeitet werden kann als in Betriebsr...

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