Dipl.-Inform. Jörg Schiemann
Die Bundesärztekammer definiert Telemedizin als "verschiedenartige ärztliche Versorgungskonzepte, die [...] in den Bereichen Diagnostik, Therapie und Rehabilitation sowie bei der ärztlichen Entscheidungsberatung über räumliche Entfernungen (...) hinweg erbracht werden."
Dazu werden verschiedene Informations- und Kommunikationstechnologien eingesetzt. Das kann beispielsweise das Telefon sein oder auch der Computer.
Die bekannteste Anwendung in diesem Kontext ist sicherlich die Online-Videosprechstunde, bei der Arzt und Patient über technische Geräte wie Computer oder Smartphone miteinander verbunden sind und Sprach- sowie Sichtkontakt haben. Andere Beispiele sind das Telemonitoring von Patienten, z. B. in der Rehabilitation nach Operationen, oder auch Telekonsile mehrerer Ärzte, beispielsweise zur Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen.
Während wir im arbeitsmedizinischen Kontext noch relativ am Anfang der Nutzung stehen, gibt es in anderen medizinischen Fachbereichen bereits Erfahrungen und erfolgreiche Umsetzungen im Kontext der Telemedizin. So existieren beispielsweise Konzepte und Leitlinien für die Teledermatologie oder Telemedizin in der Intensivmedizin.
2.1 Rahmenbedingungen für Telemedizin
Ein wichtiger Schritt zur Verbreitung der Telemedizin und insbesondere der Videosprechstunde war 2018 die Entscheidung des 121. Deutschen Ärztetages über die Aufhebung des Verbots der ausschließlichen Fernbehandlung unter der Voraussetzung der Aufklärung und des Einverständnisses des Patienten.
Weitere Voraussetzung ist die Beachtung der ärztlichen Sorgfaltspflicht, dazu gehört auch, dass telemedizinische Beratung und Dokumentation eine persönliche Aufgabe der Ärzte ist und nicht delegiert werden darf.
Ganz wesentlich ist dabei die Orientierung an der medizinischen Notwendigkeit und nicht, wie oft in Bereichen neuer Technologien oder der Digitalisierung allgemein, an der technischen Machbarkeit. Es gilt der Grundsatz: keine Telemedizin nur um der Telemedizin willen ohne einen Mehrwert!
Als Unterstützung dieses Aspekts kann auch der Beschluss des Vorstands der Bundesärztekammer – gleichzeitig mit der genauen Definition des Begriffs Telemedizin – interpretiert werden, dass von telemedizinischen Methoden in der Gesundheitsversorgung gesprochen werden sollte, da sie Bestandteil nahezu jedes medizinischen Fachgebiets sind. Der Eindruck eines eigenen Fachgebiets Telemedizin soll vermieden werden.
2.2 Vorteile von Telemedizin
Dreiviertel der Deutschen leben inzwischen in Städten. Weitergehend kann man sogar von einer Landflucht globalen Ausmaßes sprechen, deren Ende noch nicht erreicht ist. Das gilt auch für Mediziner und so ist es kein Wunder, dass die medizinische Versorgung in ländlichen Gebieten darunter leidet und insbesondere ein stetig steigender Mangel an Haus- und Fachärzten konstatiert wird.
Die Telemedizin kann helfen, diesen Mangel zu lindern. Wenn der Arzt nur einen Telefon- oder Videoanruf weit weg ist, können Versorgungslücken durch die Landflucht beseitigt und die Versorgungsgerechtigkeit erhöht werden.
Gerade auch die Corona-Pandemie hat in Ergänzung dazu die medizinischen Vorteile einer Videosprechstunde gezeigt. So ist bei hochansteckenden Krankheiten ein Erstkontakt über Distanz wie bei einem (Video-)Telefonat sowohl für den behandelnden Arzt als auch andere Patienten, die sich z. B. im Wartezimmer aufhalten, sicher. Notwendige Untersuchungen wie Virustests können dann in entsprechend vorbereiteten, sicheren Umgebungen geplant und organisiert werden.