Ein wesentlicher Bestandteil der arbeitsmedizinischen Betreuung von Arbeitnehmern ist ihre individuelle Beratung zu verschiedenen Themen, wie beispielsweise Fragen rund um ihren Arbeitsplatz, einen Auslandsaufenthalt oder Mutterschutz. Da dies oft von den konkreten Arbeitsplatzausgestaltungen im Unternehmen unabhängig ist, können solche Beratungen, so wie sie schon seit Jahren telefonisch erfolgen, auch ohne Probleme telemedizinisch erfolgen.

Die Beratung ist durch die Ärztinnen/Ärzte übrigens nicht zu delegieren, muss persönlich erbracht und – auch bei telemedizinischer Ausführung – entsprechend dokumentiert werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge