Einen nicht zu vernachlässigenden Unterschied im Vergleich zur Videosprechstunde im Privatbereich gibt es allerdings auch. So kann der Patient im Privatbereich wählen, ob er auf einen freien Termin in der Videosprechstunde seines (Haus-)Arztes (i. d. R. ein paar Tage) warten möchte oder nahezu ohne Wartezeit ad hoc eine Videosprechstunde mit dem nächsten freien Arzt deutschlandweit durchführen möchte.

Ein derart zeitnaher Termin mit "einem beliebigen Betriebsarzt" kann im Kontext der Arbeitsmedizin nicht realisiert werden. Insofern können sich hier (geringe) Wartezeiten auf einen Termin mit dem bestellten Betriebsarzt ergeben.

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