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Toilettenräume / 2.4 Anzahl von Toiletten und Urinalen

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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Die erforderliche Anzahl von Toiletten/Urinalen im Betrieb bzw. Bereich ist nach den Angaben in der Abschn. 5.2 Abs. 2 ASR A4.1 zu bestimmen. Dabei spielt neben der Anzahl der männlichen und weiblichen Beschäftigten, die die Toilettenräume aufsuchen die Gleichzeitigkeit der Nutzung eine Rolle.

Bei niedriger Gleichzeitigkeit nutzen die Beschäftigten die Toilettenräume zu unterschiedlichen Zeiten (z. B. im Bürobereich). Bei hoher Gleichzeitigkeit (z. B. Bandarbeit, Lehrer im Unterrichtsdienst) suchen die Beschäftigten die Toilettenräume v. a. in zeitlich beschränkten Arbeitspausen auf. Für Mischformen zwischen den Kategorien niedrige und hohe Gleichzeitigkeit besteht ein Handlungsspielraum. Abb. 1 in Abschn. 5.2 ASR A4.1 enthält eine Grafik, aus der die Anzahl erforderlicher Toiletten bei hoher bzw. niedriger Gleichzeitigkeit abgelesen werden kann. Die zu ermittelnden Werte (pro Geschlecht) reichen dabei von einer Toilette und einer Handwaschgelegenheit für bis zu 5 Personen bei geringer Gleichzeitigkeit (wobei für Herrentoiletten ein zusätzliches Urinal im Toilettenraum "aus hygienischen Gründen" (verringerter Reinigungsaufwand) empfohlen wird) bis hin zu 19 Toiletten/Urinale und 7 Handwaschgelegenheiten für 100 Beschäftigte bei hoher Gleichzeitigkeit.

 
Wichtig

Übergangsregelung

Weil die Anzahl von Toiletten und Urinalen gegenüber den Angaben aus der alten ASR 37/1 "Toilettenräume" für Beschäftigtenzahlen ab 50 jeweils um 1 erhöht ist, sieht Abschn. 5.2 Abs. 3 ASR A4.1 vor, dass bis zu einem "wesentlichen Umbau" der Arbeitsstätte auch die niedrigere Zahl als tolerabel gilt, wenn ein geeigneter Ausgleich getroffen wird, z. B. "durch organisatorische Maßnahmen" (infrage kommen u. U. erhöhte Reinigungshäufigkeit oder verringerte Gleichzeitigkeit). Ähnliches gilt auch für Handwas...

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