Beispielhafte Inhalte für den Erwerb bzw. die Auffrischung der Kompetenz im Arbeitsschutz im Rahmen der Fachkunde in den Schutzstufen 3 und 4 sowie zur Fortbildung von benannten fachkundigen Personen
Die aufgelisteten Kenntnisse zielen nicht nur auf theoretisches Wissen ab. Insbesondere der Umgang mit der Persönlichen Schutzausrüstung (Anlegen von und Arbeiten mit Schutzkleidung), die Nutzung sicherheitstechnischer Vorkehrungen (z.B. Ein- und Ausschleusen, Arbeiten an mikrobiologischen Sicherheitswerkbänken), die Entsorgung von Abfall sowie der Umgang mit Vorfällen (Unfallsimulation) bedürfen der praktischen Übung.
Themenkomplex | Übergeordnete Kenntnisse und Fähigkeiten | Beispielhafte Inhalte |
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(1) Bewertung relevanter Biostoffe |
Aktualisierte Kenntnis der für den Arbeitsplatz/die Tätigkeiten relevanten Biostoffe und deren Eigenschaften. Einordnung der Gefährdungen, die von biologischen Materialien ausgehen können. Anwendung der Einstufungskriterien. Kenntnisse für die Planung eines sicheren Probenmanagements. |
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(2) Rechtliche Grundlagen für Tätigkeiten mit Biostoffen |
Kenntnis der Grundlagen der Rechtssystematik und der Systematik des Arbeitsschutzes. Kenntnis einschlägiger Rechtsvorschriften. Anwendung der Rechtsgrundlagen für das Arbeiten mit Biostoffen. |
Grundlagen zur Rechtssystematik, zum Aufbau und zur rechtlichen Bedeutung von
Regelungsinhalte tätigkeitsrelevanter
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(3) Strukturierte Beurteilung von Arbeitsplätzen in Abhängigkeit der verwendeten Biostoffe |
Kenntnis der Arbeitsplätze und Tätigkeiten. Bewertung und Einordnung von Tätigkeitsabläufen und Expositionssituationen. Identifikation und Bewertung von Kontaminationsquellen. Zuordnung zu gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten und zu einer Schutzstufe. Festlegung von Schutzmaßnahmen. Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung. |
Aufbau und Strukturierung von
Quellen der Informationsbeschaffung
Vorgehensweise bei der Bewertung von Arbeitsplätzen
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(4) Sicherheitstechnische Voraussetzungen |
Kenntnis (Überblick) der technischen Schutzmaßnahmen und baulichen Ausstattung zur Aufrechterhaltung von Einschließungsmaßnahmen in der Schutzstufe 3 oder 4. Verständnis der Funktionsweise sicherheitsrelevanter Arbeitsgeräte und Einrichtungen. Bewertung gerätespezifischer Gefährdungspotenziale, insbesondere
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Bauliche Voraussetzungen (inkl. Aspekte des Brandschutzes)
Ausstattung und Einrichtung, z.B.
Anforderungen an
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