Beispielhafte Inhalte für den Erwerb bzw. die Auffrischung der Kompetenz im Arbeitsschutz im Rahmen der Fachkunde in den Schutzstufen 3 und 4 sowie zur Fortbildung von benannten fachkundigen Personen

Die aufgelisteten Kenntnisse zielen nicht nur auf theoretisches Wissen ab. Insbesondere der Umgang mit der Persönlichen Schutzausrüstung (Anlegen von und Arbeiten mit Schutzkleidung), die Nutzung sicherheitstechnischer Vorkehrungen (z.B. Ein- und Ausschleusen, Arbeiten an mikrobiologischen Sicherheitswerkbänken), die Entsorgung von Abfall sowie der Umgang mit Vorfällen (Unfallsimulation) bedürfen der praktischen Übung.

Themenkomplex Übergeordnete Kenntnisse und Fähigkeiten Beispielhafte Inhalte

(1)

Bewertung relevanter Biostoffe

Aktualisierte Kenntnis der für den Arbeitsplatz/die Tätigkeiten relevanten Biostoffe und deren Eigenschaften.

Einordnung der Gefährdungen, die von biologischen Materialien ausgehen können.

Anwendung der Einstufungskriterien.

Kenntnisse für die Planung eines sicheren Probenmanagements.
  • Pathogenitätsmechanismen,
  • Infektionsdosis,
  • Übertragungswege, Anwesenheit von Überträgern (Vektoren),
  • Möglichkeit des Überlebens außerhalb des menschlichen Wirtes,
  • Wirkungsweise von Toxinen (gem. § 2 BioStoffV),
  • Gefährdungspotenziale für Mitarbeiter und andere Personen,
  • Impfpräventabilität,
  • Laborerworbene Infektionen (LAI),
  • Krankheitssymptome mit Blick auf verwendete Biostoffe,
  • Epidemiologische Relevanz,
  • Gefährdungspotenziale von Probenmaterial,
  • Sicherer Umgang mit Probenmaterial,
  • Gefährdungspotenziale beim Umgang mit infizierten Tieren.

(2)

Rechtliche Grundlagen für Tätigkeiten mit Biostoffen

Kenntnis der Grundlagen der Rechtssystematik und der Systematik des Arbeitsschutzes.

Kenntnis einschlägiger Rechtsvorschriften.

Anwendung der Rechtsgrundlagen für das Arbeiten mit Biostoffen.

Grundlagen zur Rechtssystematik, zum Aufbau und zur rechtlichen Bedeutung von

  • EU-Recht (Richtlinien, Verordnungen),
  • nationalem Recht (Gesetze, Verordnungen),
  • untergesetzlichen Regelungen (Technische Regeln und beratende Ausschüsse, Regeln der Unfallversicherungsträger),
  • Normen.

Regelungsinhalte tätigkeitsrelevanter

  1. a) Rechtsvorschriften

  2. b) Untergesetzliche Regelungen

    • Technische Regeln (TRBA, TRGS, TRBS, AMR),
    • Regelungen von DGUV und UVT (z.B. DGUV Information 213-086; B 002 "Biologische Laboratorien – Ausstattung und organisatorische Maßnahmen" [23]),
    • Normen.

(3)

Strukturierte Beurteilung von Arbeitsplätzen in Abhängigkeit der verwendeten Biostoffe

Kenntnis der Arbeitsplätze und Tätigkeiten.

Bewertung und Einordnung von Tätigkeitsabläufen und Expositionssituationen.

Identifikation und Bewertung von Kontaminationsquellen.

Zuordnung zu gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten und zu einer Schutzstufe.

Festlegung von Schutzmaßnahmen.

Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung.

Aufbau und Strukturierung von

  • Gefährdungsbeurteilung,
  • Betriebsanweisung,
  • Unterweisung,
  • Arbeitsanweisung.

Quellen der Informationsbeschaffung

  • TRBA z.B. TRBA 460 "Einstufung von Pilzen in Risikogruppen" [24], TRBA 462 "Einstufung von Viren in Risikogruppen" [25], TRBA 464 "Einstufung von Parasiten in Risikogruppen" [26] und TRBA 466 "Einstufung von Prokaryonten (Bacteria und Archaea) in Risikogruppen" [27],
  • wissenschaftliche Datenbanken,
  • Arbeitshilfen der Unfallversicherungsträger z.B. GESTIS-Biostoffdatenbank [28], BG-Merkblätter.

Vorgehensweise bei der Bewertung von Arbeitsplätzen

  • Durchführung einer Arbeitsplatzbegehung,
  • Zuordnung gezielte/nicht gezielte Tätigkeiten,
  • Zuordnung zu Schutzstufen,
  • Durchführung einer Risikobewertung,
  • Substitutionsprüfung,
  • Erforderliche Schutzmaßnahmen

    (STOP-Prinzip),

  • Wirksamkeitskontrolle der angewandten Schutzmaßnahmen,
  • Dokumentation und Kommunikation der Gefährdungsbeurteilung.

(4)

Sicherheitstechnische Voraussetzungen

Kenntnis (Überblick) der technischen Schutzmaßnahmen und baulichen Ausstattung zur Aufrechterhaltung von Einschließungsmaßnahmen in der Schutzstufe 3 oder 4.

Verständnis der Funktionsweise sicherheitsrelevanter Arbeitsgeräte und Einrichtungen.

Bewertung gerätespezifischer Gefährdungspotenziale, insbesondere

  • Aerosolbildung,
  • Grenzen der Desinfizierbarkeit.
Verständnis der Anforderungen an verschiedene Betriebszustände.

Bauliche Voraussetzungen (inkl. Aspekte des Brandschutzes)

  • Zugangskontrollen, Schleusen,
  • Lüftungstechnik (Unterdruck),
  • Filtersysteme,
  • Sicherheitsaspekte der Medienversorgung,
  • Anlagen zur Abwasser- und Abfallentsorgung.

Ausstattung und Einrichtung, z.B.

  • Sicherheitswerkbänke der Klassen I, II und III,
  • Inkubatoren,
  • Fermenter,
  • Zentrifugen,
  • Isolatoren,
  • Geräte für Bildgebungsverfahren (Imaging-Systeme),
  • Durchreicheautoklaven,
  • Abwassersterilisationsanlagen.

Anforderungen an

  • Probebetrieb,
  • Wartungen (u.a. Filterwe...

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