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In Einzelfällen als Krankheitserreger nachgewiesen oder vermutet, Krankheitsfälle meist nur bei abwehrgeminderten Menschen; allerdings Identifizierung der Art oft nicht zuverlässig.

A

Mögliche allergene Wirkung.

Hinweis: Eine Kennzeichnung mit "A" weist nur darauf hin, dass eine allergene Wirkung bekannt ist. Sie ist nicht gleichbedeutend mit einem höheren sensibilisierenden Potenzial im Vergleich zu anderen Arten, siehe hierzu auch Nummer 3.1 Absatz 3.

n

Pathogen für Nichtwirbeltiere (Wirbellose); die Kennzeichnung mit "n" erhebt allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In Spezies ohne diese Kennzeichnung können deshalb ggf. auch Stämme mit den Merkmalen "n" vorkommen.

p

Pathogen für Pflanzen; als pflanzenpathogen werden ausschließlich Pilze bezeichnet, von denen bekannt ist, dass sie Pflanzenkrankheiten verursachen. Die Kennzeichnung mit "p" erhebt allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In Spezies ohne diese Kennzeichnung können deshalb ggf. auch Stämme mit den Merkmalen "p" vorkommen.

Aufgrund des Pflanzenschutzgesetzes können über die hier unter dem Gesichtspunkt des Arbeitsschutzes vorgenommene Einstufung hinaus Maßnahmen erforderlich sein.

t

Pathogen für Wirbeltiere.

T

Toxinproduktion.

TA

Arten, von denen Stämme bekannt sind, die langjährig sicher in der technischen Anwendung gehandhabt wurden. Diese bewährten Stämme können daher nach den Einstufungskriterien in die Risikogruppe 1 fallen. Die Kennzeichnung mit "TA" erhebt allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In Spezies ohne diese Kennzeichnung können deshalb ggf. auch Stämme mit den Merkmalen "TA" vorkommen.

Z

Die in dieser TRBA mit "Z" gekennzeichneten Pilze umfassen die in der Richtlinie 2003/99/EG [5] genannten Zoonoseerreger sowie weitere, unter Punkt B.4. Anhang I der Richtlinie 2003/99/EG fallende, aber dort nicht namentlich genannte Pilze. Diese Kennzeichnungen entstammen der DGUV Information 213-092 "Sichere Biotechnologie – Einstufung biologischer Arbeitsstoffe: Pilze" der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie [2].

Zoonoseerreger sind sämtliche Viren, Bakterien, Pilze, Parasiten oder sonstige biologische Einheiten, die Zoonosen verursachen können.

Zoonosen sind sämtliche Krankheiten und/oder sämtliche Infektionen, die auf natürlichem Weg direkt oder indirekt zwischen Tieren und Menschen übertragen werden können.

In der Spalte "Status" verwendete Abkürzungen

Die in der Spalte "Status" verwendeten Abkürzungen erklären sich wie folgt:

Neu: Neu in die Einstufungsliste aufgenommene Spezies

Bem.: Änderung der Bemerkung

Einst.: Änderung der Einstufung

Umb.: Taxonomische Umbenennung

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