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Das in diesem Beispiel betrachtete Arbeitssystem besteht aus einem Arbeitsplatz, der an der Fertigungsstraße eines Automobilherstellers eingerichtet werden soll. Die Arbeitsaufgabe besteht in der Montage von Türen an einer Karosse. Diese Tätigkeit soll von einem Mitarbeiter durchgeführt werden.
A2.2.1 Ermittlung
Beschreibung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebung
Die Tätigkeit ist taktgebunden und findet in einer Fertigungshalle statt. Die Montage an der Karosse (Produkt) erfolgt an einem Montageband. Die zu montierende Tür (Arbeitsgegenstand) wird in einer Distanz von drei Metern zum Montageplatz auf einem getakteten Transportband bereitgestellt. Dort muss sie aufgenommen und zum Montageplatz bewegt werden.
Die Bodenverhältnisse sind sauber und es stehen keine Hindernisse im Weg. An dem Arbeitsplatz werden sowohl Männer als auch Frauen eingesetzt.
Beschreibung des Arbeitsablaufes und der Tätigkeiten
1. |
Montageanweisung lesen |
2. |
Produktvorbereitung für anschließenden Montageprozess |
3. |
Gehen zum Transportband mit Tür |
4. |
Aufnahme und Überprüfen der Tür |
5. |
Gehen mit Tür zur Karosse |
6. |
Positionieren der Tür an der Karosse |
7. |
Vorbereitende Montagetätigkeiten verrichten |
8. |
Befestigen der Tür an der Karosse |
Abb. A2.2 Wegediagramm zu den Transportbändern mit Arbeitsgegenstand und mit Produkt
Belastungsermittlung
Arbeitsaufgabe:
- festvorgeschriebener Arbeitsablauf ohne Freiheitsgrade
- Schnitt- und Quetschverletzungen sind ausgeschlossen
- Hand als Werkzeug (Schlagen) nicht notwendig
- notwendige Montageinformationen und Hinweise sind visuell aufbereitet
Arbeitsmittel:
- benötigte Arbeitsmittel gut erreichbar
- notwendige Anzeigen und Stellteile gut einsehbar und hörbar
Arbeitsplatz:
- Aufnehmen (400 mal/Schicht) des Arbeitsgegenstands (14 kg) in sicherer und günstiger Arbeitshöhe (zwischen 800 und 1200 mm) abhängig von der Nutzerpopulation
- Bewegungsbereich von 2 m steht zur Verfügung
- Platzieren des Arbeitsgegenstandes (Türe) in festgelegter Arbeitshöhe (1400 mm)
- weitere Montagetätigkeiten und Verbinden in festgelegter Arbeitshöhe (1200 mm)
- begrenzter Fuß- und Beinfreiraum aufgrund des notwendigen Sockels zum Produkt (Karosse)
- geringe Finger- (< 30 N) bzw. Arm-Schulter-Ganzkörperkräfte (< 40 N)
Arbeitsumgebung:
- Raumtemperatur (19 °C) und Luftfeuchtigkeit (50 %) entspricht den Arbeitsanforderungen
- kein Auftreten von Zugluft
- Tages-Lärmexpositionspegel beträgt 50 dB
- das mittlere horizontale Beleuchtungsniveau beträgt 500 Lux
Beanspruchungsermittlung
Es treten bei der Durchführung der Tätigkeit ungünstige Körperhaltungen, z. B. Vorbeugen des Oberkörpers in Kombination mit der manuellen Lastenhandhabung auf.
Bei der dargestellten Tätigkeit ist die Arbeitsfolge ohne Freiheitsgrade fest vorgegeben. Da sich dadurch Monotonie-Erlebnisse nicht ausschließen lassen, erfolgte mit dem REBA-Verfahren (Pohlandt et al. 1996) die Bestimmung der Monotonie, für die sich ein Wert von 40 ergab. Außerdem verlangt die Tätigkeit eine hohe Aufmerksamkeit aufgrund der Austaktung und den entgegengesetzt verlaufenden Transportbändern. Daher erfolgte weiterhin – ebenfalls mit dem REBA-Verfahren – eine Untersuchung der auftretenden Ermüdung. Hier ergab sich ein Wert von 46.
A2.2.2 Beurteilung
Zu prüfen war die Schädigungslosigkeit und Beeinträchtigungsfreiheit. In Anbetracht der manuellen Lastenhandhabung wurde hierfür die Leitmerkmalmethode (Heben, Halten, Tragen) herangezogen.
Bewertung:
– |
Lastgewicht: |
4 Punkte |
(14 kg, Frau) |
– |
Körperhaltung: |
3 Punkte |
(gerade und auf Schulter) |
– |
Ausführungsbedingungen: |
0 Punkte |
(gute Aufnahme und Platzierung) |
– |
Häufigkeit: |
6 Punkte |
(400 mal) |
– |
Gesamt: |
42 Punkte |
|
42 Punkte nach der Leitmerkmalmethode entsprechen der Einstufung "gelb". Somit erreicht die Beanspruchung beim Heben und Tragen von Lasten ein Niveau, das Gestaltungsmaßnahmen empfiehlt.
Tages-Lärmexpositionspegel beträgt 50 dB am Arbeitsplatz und liegt damit unterhalb des zulässigen Grenzwertes (80 dB).
Das mittlere horizontale Beleuchtungsniveau beträgt 500 Lux und entspricht damit den Anforderungen der Tätigkeit.
Der für die Monotonie ermittelte Wert entspricht der Bewertungsstufe 3 und weist auf eine starke Befindensbeeinträchtigung hin, denen mit Arbeits- und Organisationsgestaltung entgegenzuwirken ist.
Das Ermüdungsniveau erreicht die Bewertungsstufe 2, d. h., es liegt eine leichte Befindensbeeinträchtigung vor. Da jedoch keine Leistungsverschlechterung beobachtbar war, sind Gestaltungsmaßnahmen hier nicht erforderlich.
A2.2.3 Maßnahmen
Mit Hilfe eines geeigneten Manipulators wird die Belastung beim Heben und Tragen von Lasten soweit gesenkt, dass der Arbeitsplatz den Anspruch der Schädigungslosigkeit erfüllt (Einstufung grün). Ein Manipulator ist dann geeignet, wenn er nachfolgende Kriterien erfüllt:
- leichte (einhändige) Bedienbarkeit des Manipulators,
- einfache und sichere Schnittstelle zwischen Manipulator und Arbeitsgegenstand,
- geringe Kraftaufwendungen (< 40 N) beim Ziehen und Schieben des Manipulators zum Produkt,
- gute Beweglichkeit für weitere Montagetätigkeiten,
- Gewährleistung der Prozesssicherheit bei Energie...