(1) Bei Überschreitung der unteren ALS für externe elektrische Felder mit 0 Hz ≤ f ≤ 10 MHz nach Teil 2 Anhang 1 Tabelle A1.13 hat der Arbeitgeber, wenn keine geeigneten alternativen Arbeitsverfahren zur Verfügung stehen, dafür zu sorgen, dass
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nach Durchführung der festgelegten Maßnahmen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung
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Hinweis 1: Hohe statische oder starke zeitveränderliche elektrische Felder sind in der Lage, eine Bewegung oder Vibration der Körperhaare zu verursachen. Die individuelle Wahrnehmungsschwelle variiert sehr stark, das Auftreten über längere Zeiträume wird möglicherweise als belästigend empfunden. Diese Effekte können auch unterhalb der oberen ALS auftreten.
Hinweis 2: Schulungen sind hilfreich, um mögliche Risiken durch Erschrecken bei der Wahrnehmung von hohen statischen bzw. starken zeitveränderlichen elektrischen Feldern zu minimieren.
(2) Zur Wirksamkeitskontrolle ist zu überprüfen, ob Kontaktströme auftreten. Treten diese auf, ist sicherzustellen, dass Gefährdungen ausgeschlossen sind.
Hinweis: Diese treten auf, wenn ein Beschäftigter ein geladenes Objekt berührt und der Beschäftigte selbst geerdet ist oder wenn ein Beschäftigter durch Exposition in einem elektrischen Feld (oder Reibungselektrizität) selbst aufgeladen ist und ein geerdetes Objekt berührt. Inwieweit dieser Kontakt nur wahrgenommen oder als schmerzhaft empfunden wird, hängt weitgehend von der Kontaktfläche (berührender bzw. greifender Kontakt), von der Entladungsenergie und übertragenen Ladung sowie von der Amplitude und Frequenz des Dauer-Kontaktstroms ab. Daher wird in der EMFV zwischen greifendem und berührendem Kontakt bei Angabe der EGW bzw. ALS der Kontaktströme unterschieden (siehe § 13 EMFV bzw. Abschnitt 4.7).
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