(1) Bei Überschreitung der unteren ALS für externe elektrische Felder mit 0 Hz ≤ f ≤ 10 MHz nach Teil 2 Anhang 1 Tabelle A1.13 hat der Arbeitgeber, wenn keine geeigneten alternativen Arbeitsverfahren zur Verfügung stehen, dafür zu sorgen, dass

 

1.

die EGW der internen elektrischen Feldstärke Ei für sensorische Wirkungen im Frequenzbereich mit f ≤ 400 Hz nach Teil 2 Anhang 1 Tabelle A1.10 nicht überschritten und Gefährdungen durch direkte und indirekte Wirkungen vermieden oder verringert werden und damit ein sicheres Arbeiten gewährleistet ist oder

 

2.

nach Durchführung der festgelegten Maßnahmen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung

 

a)

die Gefährdung durch Entladungen oder Kontaktströme durch spezifische Maßnahmen ausgeschlossen ist. Dazu zählen insbesondere

  • geeignete technische Arbeitsmittel,
  • Maßnahmen zum Potentialausgleich (siehe auch Abschnitt 6.5),
  • die Erdung von Arbeitsgegenständen (und Arbeitsmitteln) (siehe auch Abschnitt 6.4),
  • die spezielle Schulung und Unterweisung der Beschäftigten,
  • persönliche Schutzausrüstung wie isolierende (oder leitfähige) Schuhe, Isolierhandschuhe und Schutzkleidung (sofern am Markt verfügbar) und
  • Erdungsarmbänder zur Ableitung von Potentialunterschieden;
 

b)

die Gefährdungen in statischen elektrischen Feldern durch spezifische Maßnahmen beseitigt oder minimiert sind. Dazu zählen insbesondere

  • die Nichtüberschreitung des EGW für die externe elektrische Feldstärke Ee von statischen elektrischen Feldern nach Teil 2 Anhang 1 Tabelle A1.8,
  • die Zugangskontrolle zum betreffenden Arbeitsbereich und
  • die spezielle Schulung und Unterweisung der Beschäftigten;
 

c)

die EGW der internen elektrischen Feldstärke Ei für gesundheitliche Wirkungen im Frequenzbereich mit f ≤ 10 MHz nach Teil 2 Anhang 1 Tabelle A1.9 nicht überschritten werden sowie

 

d)

die Gefährdungen durch direkte und indirekte Wirkungen ausgeschlossen sind und damit ein sicheres Arbeiten gewährleistet ist.

Hinweis 1: Hohe statische oder starke zeitveränderliche elektrische Felder sind in der Lage, eine Bewegung oder Vibration der Körperhaare zu verursachen. Die individuelle Wahrnehmungsschwelle variiert sehr stark, das Auftreten über längere Zeiträume wird möglicherweise als belästigend empfunden. Diese Effekte können auch unterhalb der oberen ALS auftreten.

Hinweis 2: Schulungen sind hilfreich, um mögliche Risiken durch Erschrecken bei der Wahrnehmung von hohen statischen bzw. starken zeitveränderlichen elektrischen Feldern zu minimieren.

 

(2) Zur Wirksamkeitskontrolle ist zu überprüfen, ob Kontaktströme auftreten. Treten diese auf, ist sicherzustellen, dass Gefährdungen ausgeschlossen sind.

Hinweis: Diese treten auf, wenn ein Beschäftigter ein geladenes Objekt berührt und der Beschäftigte selbst geerdet ist oder wenn ein Beschäftigter durch Exposition in einem elektrischen Feld (oder Reibungselektrizität) selbst aufgeladen ist und ein geerdetes Objekt berührt. Inwieweit dieser Kontakt nur wahrgenommen oder als schmerzhaft empfunden wird, hängt weitgehend von der Kontaktfläche (berührender bzw. greifender Kontakt), von der Entladungsenergie und übertragenen Ladung sowie von der Amplitude und Frequenz des Dauer-Kontaktstroms ab. Daher wird in der EMFV zwischen greifendem und berührendem Kontakt bei Angabe der EGW bzw. ALS der Kontaktströme unterschieden (siehe § 13 EMFV bzw. Abschnitt 4.7).

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