Wird das Expositionszonenkonzept angewendet und lässt sich die Exposition nicht den Expositionszonen 0 bis 3 zuordnen, stellt dies eine nach dem Expositionszonenkonzept unzulässige Exposition dar. Aufgrund der zu erwartenden Expositionshöhe ist der Aufenthalt von Beschäftigten (Ganzkörper oder Gliedmaßen) in diesen Bereichen nach diesem Zonenkonzept nicht zulässig.

Hinweis: Der Aufenthalt von Beschäftigten in der Gefahrenzone ist möglicherweise zulässig, wenn ein Nachweis der Einhaltung der EGW für gesundheitliche Wirkungen (siehe Teil 1 Abschnitt 6.5) erbracht wurde.

Abb. 7.1 Expositionszonen für elektrische Felder (beispielhafte Abbildung gilt nur für direkte Wirkungen und für EMF mit rein sinusförmigen Zeitverläufen)

Abb. 7.2 Expositionszonen für magnetische Felder (beispielhafte Abbildung gilt nur für direkte Wirkungen und für EMF mit rein sinusförmigen Zeitverläufen)

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge