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TRGS 500: Schutzmaßnahmen / 2 Begriffsbestimmungen

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(1) Anlagenteile und Anlagen

Anlagen und Teilanlagen im Sinne dieser TRGS sind Einrichtungen, Geräte, Maschinen, etc., in denen Gefahrstoffe gehandhabt werden. Anlagenteile sind einzelne Bauteile oder Funktionselemente, die in ihrem Zusammenspiel die Anlage ergeben.

(2) Verfahrensindex

Der Verfahrensindex bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gibt an, welches anlagenbedingte Expositionspotenzial bzw. welchen Dichtigkeitsgrad eine Anlage oder ein Anlagenteil besitzt und ist damit ein Maß für die Gefährdung. Für die Beurteilung der anlagenspezifischen Bedingungen stehen die Verfahrensindizes 0,25, 0,5, 1, 2 und 4 zur Verfügung.

Tabelle 1: Allgemeine Übersicht über Bauarten von Funktionselementen und Verfahrensindizes

Allg. Beschreibung des Funktionselements, der Anlage oder Teilanlage Verfahrensindex Grad der Geschlossenheit Grenzwerte

geschlossene Bauart, Dichtheit gewährleistet oder mit integrierter Absaugung

Und: Unmittelbarer Hautkontakt ist ausgeschlossen.
0,25 vollkommen geschlossen Geeignet um Grenzwerte sicher und dauerhaft einzuhalten.

keine betriebsmäßig offene Verbindung oder Stoffaustritt wird sicher verhindert.

Und: Kein Gefahrstoffaustritt beim betriebsmäßigen Öffnen des Systems.
geschlossene Bauart, Dichtheit gewährleistet 0,5 geschlossen Geeignet um Grenzwerte sicher einzuhalten.
teilweise geschlossene Bauart mit integrierter Absaugung
teilweise offene Bauart mit hochwirksamer Absaugung
geschlossene Bauart, Dichtheit nicht gewährleistet 1 weitgehend geschlossen Können eingehalten werden.
teilweise offene Bauart mit wirksamer Absaugung
teilweise offene Bauart, bestimmungsgemäßes Öffnen mit einfacher Absaugung 2 (teilweise) offen Können nicht sicher eingehalten werden.
offen mit einfacher Absaugung
offene Bauart bzw. teilweise offene Bauart 4
natürliche Lüftung

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