Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen ... / Anhang 1: Lagerung in Sicherheitsschränken

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

A.1.1 Anwendungsbereich

 

(1) Dieser Anhang konkretisiert die Anforderungen der Abschnitte 4, 5 und 12 bei der Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken. Weitere Konkretisierungen finden sich auch im Beispiel 2.11.2 der Beispielsammlung zur DGUV Regel 113-001.

 

(2) Dieser Anhang gilt auch für andere flüssige Gefahrstoffe, die keine entzündbaren Flüssigkeiten sind, für feste Gefahrstoffe sowie für Druckgaskartuschen und Aerosolpackungen.

A.1.2 Allgemeine Anforderungen

 

(1) Sicherheitsschränke müssen so beschaffen sein, aufgestellt, betrieben und instandgehalten werden, dass die Sicherheit Beschäftigter und anderer Personen, insbesondere vor Gefährdungen durch einen Brand oder eine Explosion gewährleistet ist.

 

(2) Die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Beschaffenheit von Sicherheitsschränken gelten als erfüllt, wenn sie mindestens die Anforderungen nach DIN EN 14470-1 erfüllen und eine Feuerwiderstandsfähigkeit von mindestens 90 min aufweisen.

 

(3) Die Anzahl der entsprechenden Sicherheitsschränke pro Brand(bekämpfungs)abschnitt/Nutzungseinheit ist nicht begrenzt.

 

(4) Sicherheitsschränke mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von weniger als 90 min, aber mindestens 30 min, dürfen weiterhin für brennbare Flüssigkeiten verwendet werden, wenn

 

1.

nur ein Schrank dieser Art pro Brand(bekämpfungs)abschnitt/Nutzungseinheit aufgestellt wird; ist der Brand(bekämpfungs)abschnitt/die Nutzungseinheit größer als 100 m², darf je 100 m² ein Schrank aufgestellt werden, oder

 

2.

der Brand(bekämpfungs)abschnitt/die Nutzungseinheit mit einer automatischen Brandmeldeanlage ausgerüstet ist und eine anerkannte Werkfeuerwehr mit einer maximalen Hilfsfrist von 5 min nach Alarmierung zur Verfügung steht, oder eine automatische Feuerlöschanlage vorhanden ist.

 

(5) Werden vorhandene Sicherheitsschränke mit einer Feuerwiderstandsf...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • DGUV Information 209-052: Elektrostatisches Beschichten ... / 4.1 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
    0
  • DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbe ... / Anhang 4 (zu Anlage 2 Abschnitt 3) Betriebsspezifischer Teil der Betreuung
    0
  • DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbe ... / Genehmigung
    0
  • Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und ... / 3. TEIL 3: TABELLE ZUR HARMONISIERTEN EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG [Bis 31.05.2017: TEIL 3: HARMONISIERTE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG – TABELLEN]
    0
  • Handbuch zum Thema Ganzkörper-Vibration / KAPITEL 4 GESUNDHEITSÜBERWACHUNG
    0
  • Handbuch zum Thema Hand-Arm-Vibration / H.3 Wissenschaftliche Veröffentlichungen
    0
  • Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments un ... / ANHANG XIII ENERGIEEFFIZIENZKRITERIEN FÜR DIE REGULIERUNG VON ENERGIENETZEN UND FÜR STROMNETZTARIFE
    0
  • Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren: Verfahren ... / 3.4.1 Widerstandsschweißen
    0
  • TRBS 1201 Teil 4: Prüfung von überwachungsbedürftigen An ... / 3.1 Allgemeine Zielsetzungen
    0
  • Umweltauditgesetz / § 30 Abschnitt 5 Beschränkung der Haftung
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional
Top-Themen
Downloads
Haufe Shop Arbeitsschutz
Produktempfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
Risiken vermeiden: Unterweisungen im Arbeitsschutz
Unterweisungen im Arbeitsschutz
Bild: Haufe Shop

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden regelmäßig zum Arbeitsschutz zu unterweisen. Das Buch vermittelt das nötige Know-how, erklärt die erfolgreiche Durchführung, stellt Methoden und Medien vor und erläutert praxisrelevante Details.


Warum dürfen Gefahrstoffe nicht am Arbeitsplatz gelagert werden?
Warum dürfen Gefahrstoffe nicht am Arbeitsplatz gelagert werden?

Zusammenfassung Überblick Beim Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz ist besondere Sorgfalt geboten. Dies gilt nicht nur in Bezug auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch und ggf. Verwenden geeigneter PSA, sondern vor allem auch für das Bereithalten von ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Arbeitsschutz Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren